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Rheinland-Pfalz Wirbel um Scharia-Schiedsgerichte in Deutschland

Breite Kritik erntet der rheinland-pfälzische Justizministers Jochen Hartloff für seinen Vorschlag, zivile Schiedsverfahren könnten nach der islamischen Scharia geregelt werden. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung widerspricht. Hartloff spricht von "irreführenden Überschriften" in den Medien.

Jochen Hartloff (SPD) hatte in einem Interview geäußert, dass er sich vorstellen könne, Streitigkeiten außergerichtlich nach islamischen Rechtsvorstellungen zu regeln. Hartloff verwies dabei auf existierende Schiedsgerichte im Handel und im Sport. Voraussetzung sei, dass beide Streitparteien ein solches islamisches Gericht akzeptierten und das Schiedsgericht im rechtsstaatlichen Rahmen agiere. Über Straftaten dürften solche Schiedsgerichte ohnehin nicht befinden.

Was bedeutet Scharia?

Grundlage für die islamische Rechtsprechung sind unter anderem der Koran sowie die überlieferten Entscheidungen und Aussprüche Mohammeds. Scharia ist ein weiter Begriff. Er umfasst Hinweise in Fragen der religiösen Praxis, beispielsweise zur Gestaltung des Gottesdienstes und die gesamte Rechtsprechung islamischer Gelehrter. Es gibt verschiedene islamische Rechtsschulen mit zum Teil unterschiedlichen Rechtsmeinungen. Viele Auslegungen sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die islamische Rechtswissenschaft ist nach dem Tode Mohammeds entstanden.

Bundesjustizministerium warnt

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums warnte vor einer möglichen Paralleljustiz in Deutschland. Die Justiz liege allein in den Händen des Staates. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günter Krings, erklärte, die Fraktion lehne islamische Scharia-Gerichte in Deutschland ab, um zivile Rechtsstreitigkeiten beizulegen.

Kritik von Juristen

Der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlicher Juristen Rheinland-Pfalz, Helmut Martin, sagte, der Vorschlag von Hartloff widerspreche dem zentralen Verfassungsauftrag.

Hartloff: "Irreführende Überschriften"

Hartloff sprach hingegen von irreführenden Überschriften in den Medien: "SPD-Justizminister setzt sich für Scharia-Recht ein" und "SPD-Minister hält Scharia-Richter bei uns für denkbar" seien bewusste Verdrehungen. Hartloff betonte, es dürfe auch bei außergerichtlichen Streitbeilegungen keine Diskriminierungen geben. Auch dürfe das deutsche Rechtssystem nicht ausgehöhlt werden.

Baden-Württembergs Justizminister lehnt ab

Anders als sein rheinland-pfälzischer Amts- und Parteikollege lehnt auch Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) islamische Schiedsgerichte in Deutschland ab: "Grundgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz und unsere Prozessordnungen regeln die Rechtsprechung und Gerichtsverfahren rechtsstaatlich und abschließend." Darüber hinaus gebe es weder Bedarf noch Raum.

Widerstand von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung

Widerstand bekam Hartloff auch von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU). "Eine Debatte über die Einführung der Scharia dient nicht der Integration", sagte sie. Die Anerkennung von Scharia-Schiedsgerichten würde den Druck auf Muslime steigern, sich in Streitfällen solchen Friedensrichtern zuzuwenden, lautete die Kritik der Integrationsbeauftragten. Es dürfe neben der deutschen Justiz aber keine Parallelstrukturen geben.

Quelle: Sabine Stöhr, SWR-Landespolitik /Online-Redakteur: up

Quelle: SWRinfo

Letzte Änderung am: 04.02.2012, 13.24 Uhr

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