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Viele Passagiere kommen nach einem "missglückten" Flug bei der Fluggesellschaft mit ihrer Beschwerde nicht weiter und werden abgewimmelt. Ihre Möglichkeiten sind dann aber noch lange nicht ausgeschöpft.
Aktuell in der Debatte sind Klauseln, wonach alle Flugzeiten stets nur als vorläufig zu betrachten seien. Reisende werden hin und her gebucht. Das hält der Verbraucherzentrale-Bundesverband für nicht statthaft und hat gegen vier Fluglinien Klage eingereicht.
Wenn Sie solchen oder ähnlichen Ärger haben und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche brauchen, ist das Luftfahrtbundesamt die erste Adresse. Die Aufsichtsbehörde bietet auf ihrer Internetseite eine Reihe von Formularen an, mit denen Sie Ihre Beschwerde einbringen können. Ein spezielles Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 0531-2355-115 eingerichtet, wo allgemeine und spezielle Anfragen beantwortet oder weiter vermittelt werden. Wohin Sie sich in anderen Ländern innerhalb Europas wenden können, erfahren Sie telefonisch unter: EuropeDirect Freephone Tel. 00800/67891011.
Eine weitere Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Die Einrichtung in Berlin vermittelt kostenlos zwischen Passagieren und Airlines. In Einzelfällen war die söp bei ausländischen Airlines erfolgreich. Aber: Viele deutsche Fluglinien arbeiten nach wie vor nicht mit der Schlichtungsstelle zusammen. Bis Jahresende 2011 zeichnet sich aber eine Gesamtlösung ab.
Sie können sich natürlich auch an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt wenden, wobei die Rechtsberatung in beiden Fällen kostenpflichtig ist. Bei der Anwaltsuche helfen die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) oder die örtliche Rechtsanwaltskammer weiter.
Es gibt mittlerweile private Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, die Rechte von Fluggästen durchzusetzen. Im Vorfeld kosten diese Dienstleistungen nichts, im Erfolgsfall wird eine Provision fällig.
Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden oder in einem EU-Flughafen enden. Pauschaltouristen haben ebenso Anspruch wie Individualreisende.
Bei www.euclaim.de sind das 27 Prozent des Ausgleichsbetrags. Allerdings verfügt der Anbieter über umfangreiche Daten zu Flugbewegungen und ist deshalb manchmal in der Lage, einen Beweis anzutreten, der für Privatpersonen und auch für andere Behörden kaum zu erbringen ist. Das Unternehmen nimmt nicht alle Anfragen an, sondern nur diejenigen, die es nach einer kostenfreien Prüfung für aussichtsreich hält.
Der Dienstleister www.flug-storno.de kümmert sich darum, dass Gebühren und Steuern bei nicht angetretenen Flügen wieder auf dem Konto der Ticketbesitzer landen. Dafür wird eine Gebühr von 7,90 Euro für Person und Flug fällig.
Autoren: Katja Klein/ Henning Hooss
Quelle: SWR.de - Ratgeber
Letzte Änderung am: 04.07.2011, 15.30 Uhr