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E-Books und E-Reader Lesespaß nicht ganz ohne Tücken

E-Reader sind für manche Leute praktische - keine Frage: Im Zug, im Urlaub, auf dem Sofa hat man seine Lieblingsbücher immer dabei und der nächste Buchladen für den neusten Schmöker ist nur wenige Klicks entfernt, das neue Buch sekundenschnell verfügbar - soweit die Theorie.

E-Book-Reader wird in ein Regal gestellt

In der Praxis sieht das leider ganz anders aus. Der Grund dafür ist DRM, die Abkürzung steht für Digitales Rechte Management. Viele Bücher die man in einem E-Book-Shop kauft sind mit DRM gegen das unerlaubte Kopieren geschützt. Kauft man ein Buch kann man es meist nur auf ein paar Geräten nutzen, die registriert sein müssen. Ausleihen an Freunde ist da nicht ganz einfach.

E-Books haben unterschiedliche Formate

Dazu kommt dann noch, dass es unterschiedliche Formate bei E-Books gibt. Der weltgrößte Onlinebuchhändler Amazon kocht da sein eigenes Süppchen. Amazon E-Books können nicht einfach so auf einem E-Book-Reader der Konkurrenz zum Beispiel von Sony oder Thalia gelesen werden. Das gleich gilt auch umgekehrt. Das ist für Nutzer ziemlich ärgerlich. Wer zum Beispiel ein E-Book aus einer öffentlichen Stadtbibliothek ausleihen will hat mit einem Amazon-Gerät ein Problem, denn das unterstützt die mit DRM versehenen Formate der Onleihe nicht.

Die Tücken der E-Books

Man muss sich bei der Geräteauswahl also immer erst einmal Fragen: Woher kommt das Futter für meinen E-Book-Reader. Und man muss sich im Klaren darüber sein, dass man im elektronischen Leseverkehr kein Buch mehr in der Hand hat, das man der Freundin oder dem Nachbarn nach Belieben ausleihen, schenken oder verkaufen kann. Wer ein E-Book kauft, erwirbt nämlich nur eine Art Leserecht, mehr nicht.

Umgehen des DRM ist illegal

Im Internet findet man natürlich ganz einfach Möglichkeiten, wie man die Beschränkungen, welche die E-Book-Industrie den Nutzer auferlegt, umgehen kann. Das ist aber illegal. Mit einem Format-Wirr-Warr und zweifelhaften Kopierschutztechniken versuchen die Verlage dem wohlgesonnen Käufer vorzuschreiben, was er mit seinen E-Books machen darf. Das hat vor ein paar Jahren die Musikindustrie auch schon mal probiert - aber ohne Erfolg.

Letzte Änderung am: 16.12.2011, 14.52 Uhr