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Aktuelles

Endlich Erfolg beim  Ampelflirt

Die nette Brünette an der Ampel oder auch der Rüpel. Wenn die Ampel grün wird, sind sie weg. Manches würde man anderen Autofahrern und Autofahrerinnen gerne sagen oder auch an den Hals wünschen. Und genau das geht jetzt. Möglich macht`s ein neues soziales Netzwerk. Der Dienst ist kostenlos. Wie in anderen sozialen Netzwerken legt man zuerst ein Profil an. Dann ist es möglich, an jedes beliebige Kennzeichen in Deutschland eine Nachricht zu senden. Um Nachrichten zu empfangen, kann der Nutzer bis zu drei Fahrzeugkennzeichen in seinem Profil  angeben. Zurzeit überwiegen nach Angaben der Seitenbetreiber Einträge, in denen andere Fahrer eher kritisiert werden. Die Kommentare in den  Einträgen werden von den Seitenbetreibern derzeit noch kontrolliert. So wollen sie, etwa Beleidigungen, unterbinden.

Glatteisunfall – das Finanzamt hilft

Hat`s bei einer beruflich bedingten Fahrt gekracht, kann man den entstandenen Schaden bei der Steuererklärung geltend machen. Aber nicht nur Autofahrer sondern auch Fahrradfahrer und selbst Fußgänger können diese Steuersparchance nutzen. Darauf weist der Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden beruflich bedingt entstanden ist. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten. Selbst Unfälle bei beruflich bedingten Umzügen können Geschädigte „absetzen“. In allen Fällen muss der Unfall jedoch auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte passiert sein.Pendler können dann in voller Höhe ihre Reparaturkosten für Auto oder Fahrrad absetzen. Auch Schadenersatz, der an mögliche Unfallgegner bezahlt wurde ist anrechenbar. Weiterhin abzugsfähig sind Kosten für Abschlepp- oder Leihwagen, Gutachter, Anwalt, Gericht, sowie die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung.

Massenunfall – auch wer keine Schuld hat haftet eventuell mit

Weil bei einem Massenunfall der Unfallhergang oft nicht mehr nachvollziehbar ist gilt hier die sog. Betriebsgefahr. So haften unter Umständen alle Beteiligten unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Verkehrsanwälte raten lt. Handelsblatt Autofahrern deshalb nach dem Unfall Fotos zu machen und eventuelle Zeugen anzusprechen. Oft sind später kleine Details für die Aufarbeitung eines Unfalles entscheidend.


   




   





Letzte Änderung am: 02.02.2012, 14.35 Uhr

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