Vorwurf: Arzt ermöglichte unerlaubterweise Freitodbegleitung von 22 Deutschen
Mainz - Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ermittelt gegen einen Arzt wegen dessen Arbeit für den Schweizer Sterbehilfeverein DIGNITAS. Zwischen April und Juli 2006 hatte der Arzt 35 Menschen Rezepte für ein todbringendes Betäubungsmittel verschrieben, die sich damit das Leben nahmen, darunter 22 Deutsche. Die Sterbebegleitungen hatte DIGNITAS organisiert. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ handelt es sich um den 75jährigen pensionierten Frauenarzt Dr. S. aus Zürich. Er besaß eine sogenannte „Alters-Bewilligung", die lediglich die medizinische Behandlung von Angehörigen und Bekannten erlaubt. Das bestätigte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gegenüber REPORT MAINZ.
Aus vertraulichen Unterlagen, die REPORT MAINZ vorliegen, geht hervor, dass Dr. S. in der Regel ein Gespräch mit den Sterbewilligen führte, anschließend das Rezept für das todbringende Betäubungsmittel Natriumpentobarbital ausstellte und die Freitodbegleitungen noch am selben Tag stattfanden.
Ein solches Vorgehen verstößt gegen die neuen Sorgfaltskriterien der Nationalen Ethikkommission der Schweiz. Das Kommissionsmitglied Prof. Daniel Hell, Leiter der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, hält die Prüfung der Sterbewünsche, so wie es DIGNITAS offensichtlich praktiziere, für „hochproblematisch". Es bestehe die Gefahr, dass psychisch Kranke in den Tod begleitet werden, obwohl diesen anderes geholfen werden könne. Prof. Hell in REPORT MAINZ: „Wenn aufgrund eines einmaligen Gespräches entschieden wird, dieser Mensch aus dem Ausland wird in den Tod begleitet, dann ist das meines Erachtens nicht zu rechtfertigen."
Seit gut einem Jahr wirbt DIGNITAS mit der Schwesterorganisation DIGNITATE in Hannover Deutsche an, um sie beim Suizid in der Schweiz zu begleiten. Weder der Generalsekretär von DIGNITAS, Ludwig A. Minelli, noch der Arzt Dr. S. waren gegenüber REPORT MAINZ zu einer Stellungnahme bereit.
Letzte Änderung am: 20.04.2006, 12.21 Uhr