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REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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10.12.2010 Schwere Vorwürfe gegen die Dopingkontrollen der Nationalen Anti-Doping-Agentur

- Datenschutzbeauftragte: Doping-Kontrollen sind „rechts- und sittenwidrig“

- Deutsche Spitzensportler möglicherweise von internationalen Startverboten betroffen

In einem vertraulichen Dokument des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz werden schwere Vorwürfe gegen die Doping-Kontrollen der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) erhoben. Das Papier liegt dem ARD-Politik-Magazin REPORT MAINZ exklusiv vor. Die Datenschützer stellen darin fest, dass die Doping-Kontrollen der Spitzensportler „zu einer unerträglichen Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre“ führten und damit insgesamt als „rechtswidrig einzustufen“ seien.

Zudem monieren sie u.a. die umfassenden Meldepflichten der Spitzensportler gegenüber der NADA. Die Athleten müssen ihre Aufenthaltsorte und ihre Erreichbarkeit angeben. Solche Meldungen „greifen in geradezu erschreckender Weise in die Persönlichkeitsrechte der Sportler ein“, so die Datenschützer. Anhand dieser Angaben könnten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden: „Die NADA erhält auf diese Weise Einblicke in die Privatsphäre der Sportler, die selbst staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht gestattet wären.“

Im Interview mit REPORT MAINZ erklärte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner, dass er mit allen Möglichkeiten versuchen werde, seine Auffassungen durchzusetzen. Am Anfang stehe jetzt das Gespräch und „dann sehen wir weiter“. Auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, hält die Doping-Kontrollen der NADA grundsätzlich für „sitten- und rechtswidrig.“

Das vertrauliche Papier der rheinland-pfälzischen Datenschützer fordert sogar, „dass die mit der NADA assoziierten Vereine und (Sport-)Verbände auf Landesebene ... angewiesen werden, die Unterwerfung ihrer Athleten unter den NADC (Nationalen Anti-Doping-Code) nicht mehr zu verlangen.“ Die Konsequenz daraus wäre, dass deutsche Spitzensportler bei internationalen Wettkämpfen (WM, EM) keine Starterlaubnis mehr erhalten würden. Mehrere deutsche Spitzensportler äußerten sich gegenüber REPORT MAINZ „entsetzt“ über die Auffassung der Datenschützer.

Das Dokument stellt eine umfassende juristische Expertise der Anti-Doping-Praktiken der NADA dar. Es ist als Entwurf deklariert und trägt den Titel „Datenschutzrechtliche Bewertung des NADC (Nationaler Anti-Doping-Code) 2009“. Am kommenden Mittwoch wird es mit den Datenschützern aus NRW, Rheinland-Pfalz sowie Vertretern der NADA in Düsseldorf beraten.

Letzte Änderung am: 22.11.2010, 16.15 Uhr

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