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REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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22.11.2010 Terrorwarnungen: Hinweise auf Anschlagspläne konkreter als bisher bekannt

Laut internem BKA-Papier unter anderem Bomben-Anschlag mit Zeitzünder auf "Menschenmenge in einer großen Stadt" geplant.

Mainz. Die Gefahr eines Terroranschlages ist offenbar konkreter als bisher bekannt. Nach einem aktuellen internen Papier des Bundeskriminalamts, das REPORT MAINZ exklusiv vorliegt, gibt es derzeit zwei konkrete Anschlagspläne: In einem Fall sollen zwei Personen einen Anschlag auf "eine Menschenmenge in einer großen Stadt" planen. Sie sollen nach einer terroristischen Ausbildung in Waziristan (Pakistan) vor sechs bis acht Wochen nach Deutschland eingereist sein. Es handele sich dabei nicht um Selbstmordattentäter, heißt es in dem Papier, das auf Grundlage von Erkenntnissen "aus eigenem Aufkommen" verfasst wurde. Vielmehr sollen die Anschläge mittels einer zeitgesteuerten so genannten USBV (unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung) durchgeführt werden. Die beiden Personen warteten noch auf die Zünder, die aus der Türkei über den Landweg nach Deutschland geschmuggelt werden sollten. Wörtlich heißt es: "Aktuell würden beide Attentäter wechselnden Unterschlupf bei anderen Personen finden, sie würden gemeinsam wohnen, nicht telefonieren, nicht in die Moschee gehen und auf westliches Aussehen achten."

Nach dem zweiten Anschlagsszenario sollen vier Personen, die aus der Bundesrepublik nach Waziristan ausgereist seien, ein Schusswaffen- und Selbstmordattentat "mutmaßlich im Raum Berlin" vorbereiten. Ähnlich der Anschläge von Mumbai in Indien sollen dabei Kriegswaffen und Sprengstoffwesten zum Einsatz kommen. Wörtlich schreibt das BKA: "Diese Personen würden sich derzeit noch in einem speziell für zukünftige Selbstmordattentäter reservierten Versteck aufhalten, wo sie abschließend ideologisch indoktriniert würden."

Laut dem Papier sind beide Anschlagsszenarien "weitestgehend schlüssig und plausibel". Zusammenfassend stellt das BKA fest: "Unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse ist der Sachverhalt damit als grundsätzlich glaubwürdig zu bewerten." Die involvierten Personen, so das BKA, sind bisher nicht identifizierbar und "Angaben zur Herkunft der Informationen können derzeit nicht offen gelegt werden."

Letzte Änderung am: 22.11.2010, 09.05 Uhr

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