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REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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19.07.2010 Bundesrichter: „Schärfere Sanktionen für junge Arbeitslose verfassungswidrig“

IAB-Studie: HARTZ IV-Gesetz produziere Verschuldung und Kleinkriminalität bei unter 25jährigen Arbeitslosen

Mainz. Die schärferen Sanktionsregeln im Sozialgesetzbuch (SGB II) für Arbeitslose unter 25 Jahren verstoßen nach Auffassung des Bundesrichters Prof. Uwe Berlit gegen die Verfassung. Im ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ sagt Prof. Berlit: „Ich halte die schärfere Sanktionierung der unter 25jährigen für verfassungswidrig. Für diese Differenzierung allein nach dem Alter gibt es keinen sachlichen Grund.“
Prof. Uwe Berlit ist Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Autor von anerkannten Sozialrechts-Kommentaren.
§31 SGB II schreibt vor, dass Arbeitslosen unter 25 Jahren bei einer erstmaligen größeren Pflichtverletzung, z.B. Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs ohne wichtigen Grund, das komplette Arbeitslosengeld für 3 Monate gestrichen wird, in Ausnahmefällen kann die Sanktionsdauer auf sechs Wochen reduziert werden. Bei über 25jährigen Arbeitslosen werden in einem solchen Fall lediglich 30% des Arbeitslosengeldes nicht mehr gezahlt.


Prof. Uwe Berlit in REPORT MAINZ: „Es gibt keinen empirischen Beleg, dass unter 25jährige sanktionsunempfindlicher wären oder mehr Sanktionen brauchen, damit man sie auf den ‚Pfad der Tugend‘ wieder zurück führt als über 25 jährige.“ Der Gesetzgeber brauche aber tragfähige Gründe für eine solche Differenzierung, ansonsten verstoße sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Junge Arbeitslose müssten gleichbehandelt werden wie Arbeitslose über 25 Jahren.


Kritisiert werden die Sanktionsregeln auch von Fallmanagern und Vermittlern in den Behörden. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeit und Berufsforschung (IAB) hervor, das der Bundesagentur für Arbeit unterstellt ist. Die Arbeitsmarktforscher hatten bundesweit ausführliche Interviews mit Fallmanagern und Vermittlern geführt. Die strenge Sanktionierung produziere Kleinkriminalität, Schwarzarbeit oder Verschuldung. Die Regeln im Gesetz seien ein „zu scharfes Schwert“. Sie bedeuteten einen „Überlebenskampf“ für junge Arbeitslose.
Axel Wiese, Fallmanager für unter 25jährige Arbeitslose in der ARGE Hamburg, bezeichnet in REPORT MAINZ die Sanktionsregeln als „wenig hilfreich“ für die Vermittlungsarbeit. „Sinnvoll aus unserer Sicht wäre eine Regelung wie im Erwachsenenbereich mit geringeren Sanktionen, also mit Sanktionen, die auf niedrigerem Level anfangen, also beispielsweise 30% gegebenenfalls, wo man sagt, bei der nächsten Sanktion wird’s dann mehr.“

Letzte Änderung am: 19.07.2010, 14.11 Uhr

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