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Prof. Stefan Sell, Fachhochschule Koblenz/Remagen: „Was wir in den letzten Monaten beim Kurzarbeitergeld erlebt haben, ist wie eine Rutschbahn nach unten.“
Mainz. Experten befürchten zunehmende Mitnahmeeffekte und Missbrauch beim Kurzarbeitergeld. Das berichtet das ARD Politikmagazin REPORT MAINZ. Werner Eichhorst, Arbeitsmarktforscher beim Institut zur Zukunft der Arbeit sagte REPORT MAINZ: „Allein aufgrund der Tatsache, dass die Anforderungen deutlich vereinfacht worden sind und auch die Großzügigkeit massiv ausgeweitet worden ist, rechnen wir mit erheblichen Mitnahmeeffekten.“ Das Instrument der Kurzarbeit müsse daher zunehmend kritisch gesehen werden.
Professor Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz-Remagen, eigentlich ein Befürworter des Kurzarbeitergeldes, kritisiert die zunehmende Ausweitung dieses Arbeitsmarktinstrumentes: „Was wir in den letzten Monaten beim Kurzarbeitergeld erlebt haben, ist wie eine Rutschbahn nach unten. Der Gesetzgeber ist ja den Arbeitgebern von Monat zu Monat mit immer besseren Bedingungen entgegen gekommen.“ So könnten Unternehmen in Versuchung geraten, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Vor wenigen Wochen gab es diesen Verdacht bei VW. Ende Februar schickte der Konzern allein in Wolfsburg 20.000 Mitarbeiter für eine Woche in die Kurzarbeit. Im selben Monat aber vermeldete das Unternehmen, dank Abwrackprämie, einen Nachfrageschub.
Die Agentur für Arbeit prüfte den Vorgang und kam zum Ergebnis, dass VW „die nötigen Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt“ habe. Dennoch spricht Professor Sell hier von Mitnahmeeffekten: „VW zeichnet sich natürlich dadurch aus, dass wir hier so einen doppelten Mitnahme-Effekt haben. Zum einen profitiert ja VW bekanntermaßen in erheblichem Umfang von der Abwrackprämie der Bundesregierung. Und zugleich, in dieser Situation, in der sie also eigentlich eine gute Geschäftslage haben, entledigen sie sich ihrer ganz normalen unternehmerischen Risiken“.
Vergangene Woche verständigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften mit der Bundesregierung auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds von 18 auf 24 Monate.
Letzte Änderung am: 04.05.2009, 17.06 Uhr