Navigation

Navigation

Volltextsuche

Nächste Sendung

14.02.2012
21.45 Uhr, DasErste

REPORT MAINZ vom 24.01.2012

Newsletter Service Der Report Newsletter

Lassen Sie sich über die Themen der Sendung informieren. [mehr zu: Der Report Newsletter]

Seite vorlesen:

18.08.2008 Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Datenschutzskandal bei Krankenkasse

DAK überlässt Privatfirma Healthways sensible Patientendaten

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar: „Das ist illegal“

Mainz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kritisiert scharf ein Gesundheitsberatungsprogramm der Krankenkasse DAK für chronisch Kranke. Die Krankenkasse DAK hat dafür 200.000 Datensätze mit vertraulichen Gesundheitsinformationen an die Privatfirma Healthways übertragen. Schaar sieht für dieses Vorgehen keine rechtliche Grundlage und hält die Übertragung der Daten für einen einmaligen Vorgang. Gegenüber REPORT MAINZ sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte: „Dafür gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage. Und weil es diese Rechtsgrundlage nicht gibt, würde ich sagen, sie (die Datenweitergabe) ist illegal.“

Die Firma Healthways kontaktiert im Auftrag der DAK chronisch kranke Patienten. Die Beratung von 40.000 Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg erfolgt von einem Call-Center in der Nähe von Berlin aus. Krankenschwestern und Pfleger, keine Ärzte, beraten nach amerikanischem Vorbild per Telefon. Ziel sei es, eine bessere Lebensführung der Krankenkassenmitglieder zu erreichen, um langfristig Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und damit Kosten zu sparen.

Die DAK sieht in ihrem Vorgehen keine datenschutzrechlichten Probleme, spricht von „Datenverarbeitung im Auftrag“. Dieser Argumentation widerspricht der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar: „Datenverarbeitung im Auftrag heißt, dass im Detail festgelegt wird durch den Auftraggeber, in dem Falle durch die Kasse, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden. Aber hier geht es ja um sehr viel mehr. Es geht um die Beeinflussung des Verhaltens der Versicherten und dass ist keine Datenverarbeitung im Auftrag, das ist Übermittlung höchst persönlicher Daten.“

Die DAK weist in REPORT MAINZ Vorwürfe der unautorisierten Weitergabe der Daten zurück. Die Kassenmitglieder hätten ihre Teilnahme schriftlich bestätigt und damit der Nutzung ihrer Daten zur Programmumsetzung zugestimmt. Der Geschäftsführer von Healthways International GmbH, Michael Klein, bestätigt dagegen im Interview gegenüber REPORT MAINZ, die Weitergabe umfassender Patientendaten durch die DAK auch ohne Einverständniserklärung der Patienten: „Die DAK identifiziert potentielle Kandidaten und stellt diese Kandidaten zur Verfügung. Wir bekommen von Ihnen die Stammdaten, das sind die Adresse, der Name. Wir bekommen von Ihnen Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten und die Diagnose.“

Auf Nachfrage von REPORT MAINZ, ob Healthways die Daten bekommen habe, bevor die Versicherten eingewilligt hätten, sagt Klein: „Definitiv!“

Die DAK wies die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten zurück, zuständig sei die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt. Auf Nachfrage von REPORT MAINZ äußert die Behörde jetzt jedoch ebenfalls Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Programms. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es „Das Bundesversicherungsamt prüft zur Zeit noch, ob für die Maßnahmen, um die es hier geht, überhaupt ein Privatunternehmen eingeschaltet werden kann.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, bezweifelt außerdem grundsätzlich die Rechtmäßigkeit solcher Gesundheitsprogramme, „Ich habe generell Zweifel daran, dass die Kassen berechtigt sind derartige umfassende Programme ohne Einschaltung des jeweiligen behandelnden Arztes zu starten und die Betreffenden in solche Programme aufzunehmen.“

Letzte Änderung am: 18.08.2008, 10.49 Uhr

Der SWR ist Mitglied der ARD 

Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR