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Bankenrechtler Prof. Schwintowski: Agenturnehmer vor Gericht chancenlos
Anzahl von Postagenturen mit Minusbeträgen zwischen 1996 bis 2004 offensichtlich sehr viel höher als bisher bekannt
Mainz. Die frühere Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), fordert die Deutsche Post AG auf, ihre juristischen Auseinandersetzungen mit ‚kleinen’ Postagenturen nicht weiter zu verfolgen. Wörtlich sagte sie dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ: "Ich appelliere an die Post und erwarte von ihr, dass sie diese Gerichtsstreitigkeiten nicht weiter treibt und die Postagenturinhaber in die Insolvenz und teilweise in den Ruin treibt."
Die Deutsche Post AG ist gegenwärtig in zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit kleinen Postagenturen verwickelt. Dabei geht es um erhebliche fünf-, manchmal sogar sechsstellige Kassenfehlbeträge, die im Zeitraum von 1996 bis 2004 in "Tante-Emma-Läden", also Postagenturen im Nebenberuf, aufgelaufen sind.
REPORT MAINZ berichtet über den aktuellen Fall der 59jährigen Floristin Amalie Stahlberger aus Bischweier. Sie betrieb in ihrem Blumengeschäft nebenberuflich eine Postfiliale von 1996 bis 2002 . Im März wurde sie vom Landgericht Baden-Baden (Az: 5 O 7/05) in erster Instanz zu Schadenersatz von über 45.000 € plus Zinsen verurteilt. Die Anwälte von Amalie Stahlberger haben Berufung eingelegt.
Nach Aussagen der Deutschen Post AG handele es sich bei Postagenturen mit Minusdifferenzen um "wenige Fälle". Darauf hat der Konzern in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen und das auch noch einmal in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber REPORT MAINZ bestätigt. Zu einem TV-Interview war die Deutsche Post AG allerdings nicht bereit.
Nach Recherchen von REPORT Mainz bestehen an dieser Aussage aber erhebliche Zweifel, denn eine Umfrage der Deutschen Postgewerkschaft im Jahr 2001 unter 742 Agenturnehmern ergab: 74 Prozent der Agenturen hatten damals Kassenfehlbeträge, also Schulden. Dem ARD-Politikmagazin liegen ferner interne Listen der Post und der damaligen Deutschen Postgewerkschaft vor, auf denen Dutzende Agenturen mit Differenzen von bis zu 400.000 € verzeichnet sind. Des weiteren hat der Postagenturnehmerverband e.V., eine Interessengemeinschaft kleiner Agenturen, 2004 ebenfalls eine Umfrage gemacht: "Das Erschreckende an der Umfrage war, dass weniger als zehn Prozent die Angabe gemacht haben, sie hätten keine Differenzen", sagte Herbert Millmann vom Vorstand des Postagenturnehmerverbandes im Interview mit REPORT MAINZ.
Woher die Kassenfehlbeträge bei den Klein-Agenturen zwischen 1996 bis 2004 herrühren, ist bis heute zwischen den Parteien strittig. Die Agenturen haben sich immer wieder beklagt über die ihrer Meinung nach fehlerhafte Post-Software namens EPOS. In Gerichtsverfahren ist EPOS deshalb begutachtet worden, getestet allerdings nur an einigen, wenigen Modell-Buchungen. Ergebnis: EPOS arbeite fehlerfrei. Andere Gutachten dagegen bescheinigen EPOS erhebliche Sicherheitsmängel.
Im täglichen Betrieb muss es mit EPOS nach REPORT MAINZ vorliegenden postinternen Unterlagen nachweislich große Probleme gegeben haben. In diesen weit über hundert Dokumenten finden sich die Schlagworte: "Fehlerhafte EPOS-Version", "bundesweites Programmchaos", "Systemfehler", "fehlerhafte Datensätze", "Fehlbuchungen".
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kommt nach Vorlage der Dokumente zu dem Schluss: „Es ist in meinen Augen wohl offensichtlich, dass dieses System damals eben absolute Funktionsdefizite hatte und Chaos da war.“
Die Post war selbst offenbar nicht in der Lage, simple Berechnungen ordentlich zu leisten. Ein Beispiel: Der Bonus der Blumenhändlerin Amalie Stahlberger, also die Erfolgsprämie, errechnet aus den erbrachten Dienstleistungen, wurden für ein- und dasselbe Jahr vom Post-Konzern drei Mal korrigiert: Von anfangs fast 24.000 D-Mark schrumpfte der Bonus auf schließlich 9.500 D-Mark: "Dann fragt man sich natürlich schon, wie kann ein Zahlungs- und Abrechnungssystem solche unterschiedlichen Beträge auswerfen und ausweisen. Der einzige Grund, der mir dazu einfällt, ist, dass hier in der Software des Systems etwas nicht stimmen kann.", sagte der anerkannte Bankenrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski im Interview mit REPORT MAINZ. Er hat sich intensiv mit dem Thema Postagenturen befasst.
Bislang hat die Post AG fast alle Prozesse gegen die „kleinen“ Agenturnehmer gewonnen. Prof. Schwintowski verwies im Interview mit REPORT MAINZ darauf, dass die ‚kleinen’ Agenturnehmer vor Gericht chancenlos seien, da sie beweisen müssten, dass die Forderungen der Post AG falsch wären. Deshalb fordert er eine Beweislastumkehr zu Gunsten der ‚kleinen’ Agenturnehmer. Wörtlich sagte er REPORT MAINZ: "Also ein Agenturnehmer, der beweisen muss, dass hier Fehlbuchungen vorgekommen sind, kann das nicht. Das kann er deshalb nicht, weil das System ja gegen ihn arbeitet und er das System nicht entwickelt und erfunden hat. D.h. er ist praktisch chancenlos gegenüber der Post."
Letzte Änderung am: 07.07.2008, 14.51 Uhr