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REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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07.04.2008 Bundesregierung verhinderte mehrfach Akteneinsicht deutscher Kleinaktionäre im US-Prozess gegen die Telekom

Ex-Innenminister Gerhart Baum fordert Gesetzesänderung: "Deutsche Anleger sind nicht waffengleich."

Anlegeranwalt Andreas W. Tilp: „Bundesregierung schädigt deutsche Kleinanleger.“

Im Auftrag der Bundesregierung verhinderte das Bundesjustizministerium mehrfach, dass deutsche Anwälte geschädigter Kleinaktionäre Akteneinsicht in das US-amerikanische Verfahren gegen die Telekom erhielten. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ vorliegen. Danach hat sich der damalige Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, im Januar und Februar 2003 und erneut im November 2005 an das US-Justizministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass die Herausgabe der Akten nicht im deutschen Interesse liegen würde. Wörtlich heißt es in seinem Schreiben vom 09. November 2005: „Die deutsche Bundesregierung möchte darauf hinweisen, dass die Auslieferung dieser Dokumente deutsche Hoheitsrechte gefährden könnte.“ Auch in den voran gegangenen Schreiben argumentierte Geiger im gleichen Sinne.

REPORT MAINZ hat diese Schreiben dem früheren Bundesinnenminister und heute auf Verbraucherschutz spezialisierten Rechtsanwalt, Gerhart Baum, zur Einschätzung vorgelegt: „Ich vermag die Begründung, dass hier Hoheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind, nicht nachzuvollziehen. Es ist höchste Zeit, dass jetzt die Vorgänge transparent werden.“ Ihn mache diese Begründung sehr misstrauisch, sagte Baum REPORT MAINZ und außerdem: „ Was hat die Bundesregierung zu verbergen? Es ist doch nicht einsehbar, dass ein amerikanisches Gericht und amerikanische Kläger alle Unterlagen von den deutschen Behörden bekommen und die deutschen Kläger nicht. Was geht hier vor? Ich vermag das überhaupt nicht einzusehen. Und dieser Vorgang zeigt, dass die Anleger in Deutschland nicht waffengleich sind. Wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen, stoßen sie sehr oft auf eine Mauer, wie hier auch. “ Deshalb hält Baum eine entsprechende Gesetzesänderung für dringend erforderlich.

Auch Andreas W. Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger gegen die Telekom bei den am Montag beginnenden Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main vertritt, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als empörend und skandalös. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte er: „Die Bundesregierung, immerhin eine der Beklagten im Frankfurter Telekom-Prozess, lässt die Leute nicht nur im Regen stehen, sondern greift aktiv ein. Sie schädigt sie ein zweites Mal. Das erste Mal, in dem sie durch falsche Versprechungen faule Aktien an Millionen von Leuten, an die Frau oder den Mann gebracht hat. Das zweite Mal in dem sie dafür sorgt, dass Rechte, die in Amerika den Leuten zugesprochen wurden, den Deutschen vorenthalten bleiben.“

Der US-Schadensersatzprozess gegen die Telekom endete 2005 mit einem Vergleich: Die Telekom zahlte 120 Millionen Dollar an die Kläger. In Deutschland dagegen hat die Telekom bislang jeden Vergleich mit den geschädigten Kleinaktionären abgelehnt. Allein beim dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 verdiente der Bund durch den Verkauf eigener Aktien rund 15 Milliarden Euro. Und genau dieser dritte Börsengang der Telekom steht jetzt im Zentrum des beginnenden Schadensersatzprozesses.

Auf Anfrage von REPORT MAINZ hat das Bundesjustizministerium den Vorgang bestätigt. Im Übrigen, so heißt es in der Antwort, bleibe die Bundesregierung bei ihrer Haltung, die Akteneinsicht zu verweigern. Die Akten stammen aus dem 2005 mit hohen Geldstrafen eingestellten Ermittlungsverfahren gegen die Telekom. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Landgericht Bonn hatten Anlegeranwälten ebenfalls Akteneinsicht verweigert. Deshalb habe die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass nationales Hoheitsrecht nicht unterlaufen werde.

Letzte Änderung am: 04.04.2008, 15.06 Uhr

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