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REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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30.01.2008 Kiesabbau in der Nordsee

Bundesregierung kritisiert Genehmigung

Mainz. Das Bundesumweltministerium übt scharfe Kritik an der Genehmigung des Sand- und Kiesabbaus in Vogel- und Naturschutzgebieten der Nordsee. Über die Zerstörung dieser Gebiete durch das Absaugen des Meeresbodens hatte das ARD Politikmagazin REPORT MAINZ berichtet.

Zu der umstrittenen Genehmigung stellte die Fraktion der Grünen eine Kleine Anfrage im Bundestag. Das Ministerium antwortete nun „namens der Bundesregierung“: Die Genehmigungsbehörde im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld sei den Argumenten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „weitgehend nicht gefolgt“, stellt das Ministerium fest. REPORT MAINZ veröffentlicht die Antwort der Bundesregierung unter www.reportmainz.de.

Von der Sand- und Kiesgewinnung betroffen seien, so das Ministerium, Schweinswale, Seehunde, Kegelrobben und andere bedrohte Tierarten. Der Schutz dieser Tiere in den Abbaugebieten sei „ein wesentlicher Beitrag zum europäischen Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen.“

Nach Darstellung des Bundesumweltministeriums belegen drei europäische Forschungsprojekte „eine Gefährdung für die nach europäischem Recht geschützten Lebensraumtypen ‚Sandbänke’ und ‚Riffe’ durch den Sand- und Kiesabbau im Meer“. Das Ministerium geht davon aus, dass die „Störwirkung durch das Baggerschiff“ auf dem Meeresgrund zu einer „vollständigen Zerstörung des Sediments mit seinen Lebensgemeinschaften“ führen.

Nach Auskunft der Bundesregierung nahm der Sand- und Kiesabbau in der Nordsee in den vergangenen Jahren stark zu. Im Jahr 2006 wurden insgesamt mehr als 2,4 Millionen Tonnen aus der Nordsee gefördert. Im Jahr zuvor waren es noch 1,3 Millionen Tonnen.

Derzeit bearbeitet das zuständige Landesamt für Geologie Energie und Bergbau (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld einen Antrag auf einen neuen Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Sand und Kies in einem 129 Quadratkilometer großen Feld in einem Naturschutzgebiet der Nordsee. Eine sogenannte Bewilligung – die Voraussetzung für den Rahmenbetriebsplan - wurde vom LBEG bereits bis Juli 2033 erteilt.

Letzte Änderung am: 30.01.2008, 12.16 Uhr

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