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Neue Konzessionen und Bohrungen beantragt
Mainz. Die RWE Dea AG will im Wattenmeer nach Erdöl bohren, auch wenn die Bundesregierung, für den schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Teil des Nationalparks den Status „Weltnaturerbe“ anmeldet. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ.
Das Auswärtige Amt soll für die beiden Nationalparks bis 1. Februar bei der UNESCO in Paris die Aufnahme in die Nominierungsliste beantragen. In ihrer Begründung beschreibt die Bundesregierung das Wattenmeer als „eines der außergewöhnlichsten, schönsten und ehrfurchtgebietendsten Landschaften und Meerespanoramen weltweit.“
RWE Dea hatte einen Antrag auf Erkundungsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer Schleswig Holstein zunächst zurückgezogen. Nach Informationen von REPORT MAINZ wurde dieser Antrag Ende der vergangenen Woche jedoch neu gestellt. Zwei alte Konzessionen im Nationalpark Wattenmeer hatte RWE Dea vor kurzem beim Landesbergbauamt im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld verlängern lassen bis Ende 2008 und Ende 2010. Es handelt sich um die sogenannten Aufsuchungserlaubnisse vor Heide (536 km²) und vor Cuxhaven (1.163 km²). Nach Recherchen von REPORT MAINZ bearbeitet das Bergbauamt derzeit zwei weitere Aufsuchungsanträge von RWE Dea im nordfriesischen Teil des Nationalparks Wattenmeer. Es geht um neue Konzessionen vor Süd Schleswig und Eiderstedt.
RWE Dea bestätigte, im Nationalpark Schleswig Holstein fünf Explorationsbohrungen durchführen zu wollen und im Nationalpark Niedersachsen eine. Für die Erkundungen soll eigens ein Ponton (110m x 35m) gebaut werden. Die Bohranlage werde über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten im Einsatz sein.
Hans-Ulrich Rösner vom WWF Deutschland kündigte in REPORT MAINZ rechtliche Schritte gegen die Erkundungsbohrungen an: „Die Vögel werden gestört. Die Seehunde werden gestört. So etwas gehört einfach nicht in den Nationalpark. Das ist ein erheblicher Schaden, der dort entsteht. Das ist wie die Faust aufs Auge, wie eine Pommesbude im Kölner Dom.“
Der WWF beruft sich auf das Nationalparkgesetz Schleswig-Holstein. Das legt in seinen Schutzbestimmungen fest: „Insbesondere ist es nicht zulässig (...) Sprengungen und Bohrungen vorzunehmen.“
RWE, das Bundesumweltministerium sowie das Umweltministerium Schleswig-Holstein sind dagegen der Auffassung, Probebohrungen seien genehmigungsfähig, sofern das Erdöl später durch Schrägbohrungen von außerhalb des Nationalparks gewonnen werden kann. Aber ob das technisch möglich sein wird, lässt RWE Dea derzeit offen.
Holger Wesemüller, Vorstand des Dachverbands der Nationalparks in Deutschland und Mitbegründer des Nationalparks Wattenmeer erklärte REPORT MAINZ gegenüber: „Wenn eine Leitung bricht, dann haben wir das Desaster und Öl gehört nicht in einen Nationalpark hinein. Also hier muss auch eine große Firma wie RWE Dea sich an diese Gepflogenheiten halten. Das ist eigentlich unsittlich, hier Anträge zu stellen und nach Öl zu bohren.“
Letzte Änderung am: 11.12.2007, 17.33 Uhr