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Verbraucher ohne Information Warum Seehofers Gesetz versagt

aus der Sendung vom Montag, 29.9.2008 | 21.45 Uhr | Das Erste

Als regelmäßiger REPORT - Zuschauer wissen Sie, dass wir Themen, über die wir berichtet haben, weiter beobachtet haben. Eines dieser Themen: Die Skandale um das so genannte Gammelfleisch. Nachdem wir, und viele andere Medien, berichtet hatten, gab es kein Vertun mehr, ein Gesetz musste her.

Verbraucherinformationsgesetz heißt es und Bundesverbraucherschutzminister Seehofer war mächtig stolz darauf. Es setze neue Maßstäbe für mehr Transparenz. Das wollten wir dann doch mal selber sehen, wie es in einer deutschen Amtsstube bestellt ist, um die Transparenz. Deshalb haben wir nachgefragt. Wer sind die Fleischproduzenten, die uns Bürgern, vergammeltes Fleisch unterjubeln wollen?

Doch statt Namen, Daten, Fakten gab es einen Bescheid, von Amtswegen. Die Geschichte hinter dem Bescheid erzählt Monika Anthes. Und danach wissen Sie Bescheid, was es taugt, dieses Verbraucherinformationsgesetz.

Bericht:

Tanja Niemeyer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz ist im Stress. Aktenberge türmen sich auf ihrem Schreibtisch. Seit Monaten arbeitet die Juristin an der Beantwortung einer einzigen Anfrage.

Es geht um Gammelfleisch. REPORT MAINZ will wissen, welche Fleischprodukte 2006 und 2007 in Niedersachsen als „gesundheitsschädlich“, „gesundheitsgefährdend“ oder „zum Verzehr nicht geeignet eingestuft“ wurden.

Im Mai 2008 Schreiben wir der Behörde einen kurzen Brief. Berufen uns auf das neue „Verbraucherinformationsgesetz“. Bitten das Amt, uns die „genaue Bezeichnung der beanstandeten Lebensmittel, die Namen und Adressen der Hersteller, sowie den Grund, warum die Proben beanstandet wurden“, zu nennen.

Das ist unser gutes Recht. Denn seit Mai 2008 soll jeder erfahren, wer hinter Gammelfleischskandalen steckt. Seit dem gilt das Verbraucherinformationsgesetz.

Für Horst Seehofer ist das Gesetz ein Meilenstein im Kampf gegen die Fleischmafia. Schwarze Schafe sollen öffentlich gemacht werden. So werde der Verbraucherschutz gestärkt.

O-Ton, Horst Seehofer, CSU, Bundesverbraucherschutzminister:

»Ich glaube, dass die Nennung eines Namens, wenn jemand gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hat, mehr präventive Wirkung hat, als das ganze Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht.«





Na dann, ist ja alles gut. Jeder kann jetzt also bei den Lebensmittelämtern nachfragen. Die haben alle Daten. Jahr für Jahr untersuchen sie viele Tausend Proben und finden dabei jede Menge Ekelfleisch. Veröffentlicht werden Verstöße als anonyme Statistiken in den Jahresberichten. Wer sich hinter den Zahlen verbirgt, war bisher geheim.

Damit ist jetzt Schluss. Ross und Reiter werden von Behörden, wie dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz, genannt. Oder etwa doch nicht? Das führt uns zurück zu Tanja Niemeyer und unserer Frage nach den Gammelfleischsündern. Sie kennt die Namen, doch Verbraucherinformationsgesetz hin oder her, einfach herausgeben, das geht nicht!

Vorher muss jede einzelne Firma angeschrieben werden. Alle beteiligten Unternehmen dürfen Stellung nehmen, Widerspruch einlegen. Die Post füllt mittlerweile acht dicke Aktenordner. Das kostet jede Menge Zeit. Fünf Monate sind seit unserer Anfrage vergangen.

Auch Report Mainz hat zahlreiche Briefe aus dem Amt bekommen. Eine Antwort auf unsere Frage erhalten wir allerdings nicht. Statt dessen erreicht uns Mitte September dieser Bescheid. Die Behörde bestätigt, dass uns „ein Anspruch auf die begehrten Informationen zusteht“.

Trotzdem erfahren wir erst mal keine Namen. Der Grund: Alle Firmen können noch gegen die Herausgabe klagen. Außerdem will uns das Amt einen Teil der Hersteller nicht nennen. Begründung: Es handle sich um „wettbewerbsrelevante Informationen“, die höher zu bewerten sind als das „Informationsinteresse des SWR“.

Wettbewerbsinteressen der Fleischindustrie wichtiger als das Recht der Verbraucher auf Information? Wie kann das sein? Um uns diese Frage zu beantworten, reist eigens eine Expertin aus dem Niedersächsischen Verbraucherschutzministerium an. Erklärungsversuche:

O-Ton, Heidemarie Helmsmüller, Niedersächsisches Verbraucherschutzministerium:

»Wenn es festgestellte Verstöße sind, werden diese Verstöße als Information an den Verbraucher gegeben. Im Einzelfall kann es Umstände geben, die auch von einer Regelvorschrift eine Abweichung im Ergebnis zulassen.«




Namen sollen also genannt werden, aber wenn es ernst wird, dann eben doch nicht. Schlupflöcher zum Schutz der Fleischbetriebe. Und zu guter Letzt können die dann auch noch gegen die Herausgabe der Daten klagen. Für Tanja Niemeyer bedeutet das jede Menge Arbeit. Und das kostet einen Haufen Geld.

O-Ton, Heidemarie Helmsmüller, Niedersächsisches Verbraucherschutzministerium:

»Also bisher ist allein Ihr Antragsverfahren mit ungefähr 600 Arbeitsstunden hier zu Buche geschlagen. Das entspricht einem Personalkostenaufwand von ungefähr 30.000 Euro.«

Unsere Bilanz nach fünf Monaten: 30.000 Euro auf Kosten der Steuerzahler. Erfahren haben wir bisher nichts.

Abmoderation Fritz Frey:

Schmarrn würde man wohl in Bayern zu einem solchen Gesetz sagen. Wir bleiben auf jeden Fall dran an diesem Thema, Fortsetzung folgt.

Letzte Änderung am: 29.09.2008, 18.11 Uhr



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