aus der Sendung vom Montag, 21.3.2011 | 22.00 Uhr | Das Erste
Im Westerwälder Missbrauchsprozess steht auch das zuständige Altenkirchener Jugendamt in der Kritik. So wurde jetzt bekannt, dass der geständige mutmaßliche Täter Detlef S., die Zwillingsgeschwister Björn und Natascha im Jahr 2000 adoptieren durfte, obwohl es nach Auskunft einer der am Prozess beteiligten Anwältinnen schon vorher deutliche Hinweise auf Gewalt im Hause S. gegeben hatte. Das Jugendamt bestätigt, dass es hier keinen Informationsfluss im Jugendamt gegeben habe: „Ein systematischer Austausch von Informationen zwischen der Adoptionsstelle und den anderen Bereichen des Jugendamtes“ sei „aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gestattet“.
Dem widerspricht die Professorin für Familien- und Jugendhilferecht von der Hochschule Darmstadt, Anne Lenze. Immer dann, wenn es um das Kindeswohl gehe, sei der Datenschutz eindeutig ausgehebelt. Das sei im Gesetz eindeutig so geregelt. Völlig unzureichender Informationsfluss und mangelnde Kommunikation begünstigten auch der Tod der siebenjährigen Lea-Sophie aus Schwerin, die 2007 verhungerte. Der Untersuchungsausschuss im Fall Kevin aus Bremen stellte 2008 erhebliche Unsicherheiten der Jugendamtsmitarbeiter im Zusammenhang mit dem „Datenschutz“ fest. Experten, wie Anne Lenze, fordern jetzt Standards, dass zum Beispiel bei einer Adoption immer nachgefragt werden müsse, ob etwas gegen die Adoption spreche und bei der Aktenführung.
Letzte Änderung am: 15.02.2011, 13.50 Uhr