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Die ominöse Rolle des Opferanwalts Karim Popal
Am 11. Januar 2010 berichtete REPORT MAINZ über die ominöse Rolle des Bremer Opferanwalts Karim Popal. Er hatte behauptet, alle Hinterbliebenen des deutschen Luftangriffs bei Kunduz vom 04. September 2009 anwaltlich zu vertreten. Es gebe 179 zivile Opfer, darunter 137 Tote. Nach REPORT MAINZ-Recherchen ergaben sich jedoch erhebliche Zweifel an diesen Zahlen. Zudem berichtete das Magazin exklusiv über einen Brief von sechs Familienoberhäuptern, die erklärten, Angehörige bei dem Anschlag verloren zu haben. Gegenüber der afghanischen unabhängigen Menschenrechtskommission (AIHRC) stellten sie klar, dass sie von keinem Anwalt vertreten sein wollten. Sie wünschten vielmehr eine direkte Entschädigungszahlung. Ein Vertreter der AIHRC in Kabul sagte im Interview, Opfer und Hinterbliebene seien besorgt über das Auftreten von Herrn Popal in der Region Kunduz gewesen und hätten zu einem Anwalt kein Vertrauen. Die Entschädigungszahlungen wollten sie direkt von der deutschen Regierung. In der Sendung wurde zudem ein Video dokumentiert, indem Popal im Gespräch mit Dorfältesten in Kunduz den europäischen und amerikanischen Truppen in Afghanistan willkürliche Tötungen unterstellt.
Nachgefragt am 14. März 2010
Nach monatelangen Verhandlungen über Entschädigungszahlungen hat das Verteidigungsministerium jetzt die Gespräche mit Karim Popal abgebrochen. Grund sind die von REPORT MAINZ aufgedeckten Zweifel, welche Mandate Karim Popal tatsächlich besitzt. Popal, der inzwischen von dem Bremer Anwalt Bernhard Docke unterstützt wird, hatte sich als Entschädigungsleistung für die Finanzierung von Projekten eingesetzt und dabei offenbar den Eindruck erweckt, im Sinne aller Opfer und Hinterbliebenen zu handeln. In einer Erklärung des Bundesverteidigungsministeriums heißt es jetzt, es hätten sich inzwischen 30 Opferfamilien gemeldet, die finanzielle Entschädigung wollten.
Nach Medienberichten sollen sich unter den 30 Familien auch Mandanten von Karim Popal und Bernhard Docke befinden. In der Erklärung des Ministeriums heißt es weiter: „Daraufhin wurden die beiden Rechtsanwälte mit Schreiben vom 29. März aufgefordert zu klären, ob sie noch für alle Opfer beziehungsweise Hinterbliebenen beziehungsweise für welche Mandanten sie noch sprechen. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Zweifel an der Mandatslage konnten nicht ausgeräumt werden.“
Nach eigenen Angaben wartet das Verteidigungsministerium derzeit auf eine Liste der AIHRC mit genauen Angaben zu den 30 Opferfamilien. Kurzfristig zieht es finanzielle Entschädigungen in Erwägung. Ob, wie von Karim Popal gefordert, Projekte realisiert werden könnten, hänge von der Sicherheitslage vor Ort ab.
Letzte Änderung am: 14.04.2010, 12.36 Uhr