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Neue Erkenntnisse der Bundestierärztekammer
REPORT MAINZ berichtete am 07.07.2008:
In Deutschland werden jährlich bis zu 500.000 Schafe ohne Betäubung geschlachtet, also geschächtet. Dieses Schlachten ohne vorherige Betäubung ist religiöser Brauch im Islam und im Judentum, wird gegenwärtig in Deutschland aber nur von einem Teil der Muslime praktiziert. Die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Verbot der religiös motivierten betäubungslosen Schlachtung, Politik und Gerichte tun sich damit schwer. Bislang galt: Schächten ist in Deutschland zwar grundsätzlich durch das Tierschutzgesetz verboten, Ausnahmen waren aber möglich, damit die im Grundgesetz garantierte ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Ein hessischer Schlachter kämpft seit Jahren stellvertretend für andere muslimische Schlachter vor deutschen Gerichten um eine Dauer-Ausnahmegenehmigung zum Schächten; der zuständige Landkreis als Genehmigungsbehörde bemüht sich seither darum, eine Lösung zu erstreiten, die sowohl dem Gebot der Glaubensfreiheit als auch dem Gebot des Tierschutzes gerecht wird.
Nachgefragt am 02.06.2009:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erteilte am 26. Mai 2009 der Forderung des hessischen Schlachters nach uneingeschränkter Schächterlaubnis eine klare Absage. Das Gericht machte deutlich, dass die vorgetragene Rechtsmeinung des beklagten Landkreises in vollem Umfang richtig ist. Der Landkreis ist aufgrund dieses Beschlusses nicht mehr verpflichtet zu dulden, dass der muslimische Schlachter auch ohne Genehmigung schächtet. Denn auch ohne eine solche Ausnahmegenehmigung zu besitzen, hatte der Schlachter bislang Tausende Tiere jährlich unbetäubt geschlachtet. "Dass unter diesen Umständen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden wird, ist sehr unwahrscheinlich", urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die Zukunft des Schlachtbetriebs.
Letzte Änderung am: 02.06.2009, 17.31 Uhr