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29.05.2012
21.45 Uhr, DasErste

REPORT MAINZ vom 17.04.2012

REPORT MAINZ,  17.4.2012 | 27:17 min

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Folterkind Jessica

Wer schützt Kinder vor brutalen Eltern?

Report Mainz berichtete am 29.08.2005:

Die kleine Jessica musste entsetzlich leiden, bevor sie starb: weggesperrt, vernachlässigt, verhungert. Kriminalbeamte und Kinderärzte fordern: die freiwilligen Routineuntersuchungen für Kinder, sogenannte „U-Untersuchungen“ sollten zur Pflicht gemacht werden, damit Fehlentwicklungen gerade bei den Kindern erkannt werden können, die bisher durch das Raster fallen. In REPORT MAINZ fordern Vertreter der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus und der SPD im Hamburger Senat verpflichtende U-Untersuchungen. Doch bislang will keine Landesregierung die Umsetzung dieser Reform angehen.


März 2007:

Landesregierung Rheinland-Pfalz will Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Gewalt stärken. Danach sollen Eltern, die ihre Kinder nicht zu den Untersuchungen U5 bis U9 termingerecht vorstellen, vom Arzt den Jugendämtern gemeldet werden. Lesen Sie die Presserklärung des Sozialministeriums:


Sozialministerin Malu Dreyer stellt Konzept zur Förderung des Kindeswohls vor


Mit einem Konzept zur Förderung der Kindergesundheit und des Kindeswohls will die Landesregierung die Kommunen noch effektiver darin unterstützen, ihrem Förder- und Schutzauftrag im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nachzukommen, wie Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz ankündigte. Im Zentrum eines geplanten Landesgesetzes stünden dabei der Ausbau von niedrigschwelligen Zugangswegen zum Hilfesystem für Familien, der Auf- und Ausbau lokaler Netzwerke und die Erhöhung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen von Kindern durch ein verbindliches Einladungswesen, so die Ministerin. Eine Servicestelle soll die Kommunen und Einrichtungen bei der Entwicklung der regionalen Netzwerke unterstützen. Für das Gesamtkonzept will das Land nach Angaben der Ministerin insgesamt 2,8 Millionen Euro im Jahr bereitstellen.

„Um Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen, gilt es vor allem, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken“, so die Ministerin. Vernachlässigung von Kindern sei häufig ein Zeichen für Überforderung der Eltern, die frühzeitig erkannt und der entgegengewirkt werden müsse. Möglichst bereits vor der Geburt eines Kindes müsse geklärt werden, ob Unterstützungsbedarf bestehe, damit Eltern geholfen werden könne, bevor Probleme sich verfestigen. Hier und bei der Beratung und Begleitung der Familien sei in erster Linie die Kinder- und Jugendhilfe gefordert, deren wichtigste Aufgabe die Förderung und der Schutz des Kindeswohls sei. Aufgabe der Landesregierung sei es, insbesondere die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Das Land nehme hier die öffentliche Verantwortung für das gelingende Aufwachsen von Kindern ernst, denn der demokratisch legitimierte Staat trage auch direkt Verantwortung für die Kinder, die Teil der Gesellschaft sind und einen Anspruch auf eine gesunde Entwicklung haben.

Mit der Initiative ‚Viva Familia’, dem Bund-Länder-Projekt ‚Guter Start ins Kinderleben’ und der Erziehungshilfeoffensive habe das Land den Grundstein für eine enge Unterstützung, Beratung und Begleitung von Familien durch die Akteure vor Ort gelegt. Um die notwendige Hilfe und Förderung noch frühzeitiger und nachhaltiger wirksam werden zu lassen, müssten die Dienste und Einrichtungen noch gezielter für diese Aufgabe qualifiziert und enger vernetzt werden, so die Ministerin. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, die gesundheitlichen Belange der Kinder stärker zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk müsse denjenigen Kindern gelten, die von Armut bedroht oder betroffen seien; hier seien besonders häufig Unterstützung und Förderung für die Familien nötig. Eltern von Säuglingen und Kleinkindern suchen zuerst Hilfe und Unterstützung im medizinischen System, deshalb sei es für das gelingende Aufwachsen unabdingbar, dass Jugendhilfe und Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens, verbindlicher als bisher in die Aufgabe einer umfassenden und wirksamen Sicherung des Kindeswohls einbezogen werden. Dazu soll der Ansatz „Guter Start ins Kinderleben“ mit dem Ziel der engen Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Geburtskliniken, Kinderärztinnen und –ärzten und Hebammen landesweit ausgedehnt werden.

Die engere Vernetzung der Dienste und Einrichtungen vor Ort sei in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen, da sie den besten Überblick über das regionale Hilfeangebot haben, so die Ministerin. Das geplante Landesgesetz zielt auf die Entwicklung lokaler Netzwerke zwischen Kommunen, Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Akteuren im Gesundheitswesen und anderen Stellen wie Polizei und Familiengerichten. In Kooperationsvereinbarungen soll verbindlich geregelt werden, wie die Zusammenarbeit im Einzelnen funktionieren soll. Ziel sei eine ganzheitliche Begleitung und Unterstützung im konkreten Einzelfall. Eine auf Landesebene angesiedelte Servicestelle soll die Kommunen beim Aufbau dieses Netzwerkes unterstützen, Fortbildungsangebote für die Kooperationspartnerinnen und –partner entwickeln und die Konzepte auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Ein wichtiges Instrument, um das gesunde Aufwachsen von Kindern zu unterstützen, seien die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, unterstrich die Ministerin. Die Inanspruchnahme der Untersuchungen ab dem 3. Lebensjahr nehme jedoch deutlich ab. Die Steigerung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Landesgesetzes sei daher ein erklärtes gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung. Die Ministerin will dies unter anderem mit einem verbindlichen Einladungswesen erreichen. Über eine zentrale Stelle sollen alle Kinder unabhängig, ob privat oder gesetzlich krankenversichert, Einladungen zu den jeweiligen Untersuchungen erhalten. Die Inanspruchnahme der Untersuchungen soll von der zentralen Stelle über die Rückmeldung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfasst werden. Mit denjenigen Familien, deren Kinder auch nach einer Erinnerung durch die zentrale Stelle nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, soll zeitnah und gezielt Kontakt aufgenommen werden. Die aufsuchende Arbeit soll von den Jugendämtern in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen werden. Bei Bedarf sollen den Familien weitergehende, begleitende Hilfen angeboten oder vermittelt werden.

Eine Expertenkommission auf Landesebene soll die Umsetzung des Gesetzes begleiten. Sie soll beratende und unterstützende Funktion für die Landesregierung haben. Das Gremium soll fachpolitische Fragen und Probleme diskutieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung geben.


25.12.2005

Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) kündigt an: „Wir wollen die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 zur Pflicht machen.“ U10 betrifft Kinder zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr. Es werde geprüft, wie eine solche Regelung umgesetzt werden könne. Der Gesetzentwurf soll Anfang März vorliegen. Auch das Kinderhilfswerk UNICEF meldet sich nun zu Wort und fordert eine Pflicht zu den Kinderuntersuchungen U1 bis U9,

die direkt nach der Geburt bis etwa zum fünften Lebensjahr vorgenommen werden. „Das ist ein ausgezeichnetes Frühwarnsystem gegen Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern“, sagte Unicef-Sprecherin Helga Kuhn. „Eltern, die zu diesen Untersuchungen nicht kommen, haben ja möglicherweise einen Grund.“ Mit diesem Instrument sei es möglich, „Risikofamilien“ ausfindig zu machen.

Auch Bundespolitiker steigen in die Diskussion ein. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kündigte Anfang Januar eine Initiative seiner Partei an, Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen. „Es geht nicht um eine Beeinträchtigung von Elternrechten, sondern darum, dass die Gesellschaft frühzeitig gesundheitliche Probleme bei Kindern entdeckt, um gegensteuern zu können“, begründete Heil seinen Vorstoß.

SPD-Chef Matthias Platzeck empfiehlt den Blick nach Finnland, wo Eltern ihr Kleinkind alle sechs Monate dem Arzt vorführen müssten.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will der Misshandlung von Kindern zwar durch ein Frühwarnsystem entgegenwirken. Dabei sollten professionelle Familienhelfer und Hebammen bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren in Problemfamilien gehen, schlägt die Ministerin vor. Allerdings lehnt von der Leyen wie auch ihre Kabinettskollegin, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, verpflichtende U-Untersuchungen ab. Beide Ministerinnen halten die Durchsetzung eines Untersuchungszwangs aus rechtlichen Gründen für schwierig. Laut Grundgesetz seien Pflege und Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern“.

Letzte Änderung am: 20.04.2006, 09.31 Uhr

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