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Mit so genannten Bettgittern und Spezialgurten werden ältere Menschen in Pflegeheimen ans Bett gefesselt, wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine solche Fixierung Gefahr laufen, sich beispielsweise bei einem Sturz schwer zu verletzen. Weil eine solche Fesselung aber ein schwerer Eingriff ist in die persönlichen Freiheitsrechte, darf sie nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen. Gehen Richterinnen und Richter mit dieser großen Verantwortung angemessen um?
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