Es sind vor allem die spektakulären Fälle aus dem medizinischen Alltag, die in den Medien für Wirbel sorgen: wenn Medikamente verwechselt, Tupfer im Bauch vergessen oder die falschen Gliedmaßen amputiert wurden. Weniger bekannt dagegen ist, dass auch bei der Versorgung von OP-Wunden gepfuscht wird. Behandlungs- und Hygienevorschriften werden viel zu häufig grob missachtet. Für die Patienten kann das fatale Folgen haben.
Enorme Beschwerden nach der OP
Bei Horst K. war es eine Standardoperation. Er bekam ein künstliches Kniegelenk. Laut Arzt lief alles gut. Dann wurde der Patient trotz Schwäche, Übelkeit und Schmerzen in die Reha entlassen. Er rechnete mit einer ambulanten Behandlung, doch man behielt ihn da. Sein Zustand war zu schlecht.
"Ich hatte enorme Beschwerden. Auch Schmerzbeschwerden. Also ich war nicht in der Lage, auch nur an den Gehhilfen zu laufen, sondern nur mit dem Rollstuhl. Und nach einigen Tagen merkte ich, dass das Knie starke Rötungen aufwies. Hab' ihm (dem Arzt) das auch gezeigt. Und dann hat man so nach chinesischer Barfußarzt-Manier mit Magerquarkwickeln angefangen", erzählt Horst K.
Schwerbehinderung ist die Folge
Kein Wunder, dass die Schmerzen nicht nachließen. Er verlangte die Verlegung in ein anderes Krankenhaus. "Und dann wurde ich im Eiltempo, wie im Notfall – ich hatte noch nicht mal Zeit, meine ganzen Sachen zusammenzupacken – wurde ich unter Zuhilfenahme eines Chauffeurs nach Freiburg transportiert. In einer Windeseile. Das ist mir eigentlich seltsam vorgekommen: wieso, wenn sich das für einen Laien etwas rötet, entzündet, dass man dann so ein Tempo drauflegt, dass der ja so schnell wie möglich nach Freiburg kommt."
Die Eile war begründet. Nach der Operation hatte sich das Knie entzündet. Doch niemand nahm die Symptome ernst. Erst in der dritten Klinik handelten die Ärzte. Zu spät. Heute ist Horst K. schwerbehindert. Sein linkes Bein kann er kaum benutzen. Dazu kommen die Schmerzen.
Leider kein Einzelfall
Wer glaubt, dies sei ein Einzelfall, der täuscht. Das wird beim Besuch des Rechtsanwalts klar, der Horst K. vor Gericht vertritt. Es geht um Schadenersatz. Martin Reinboth, Anwalt für Medizinrecht: "Ich denke, dass wir hier mit 16.000 Mandanten, die wir insgesamt betreut haben, ein sehr breites Spektrum haben. Und nach Operationen entstandene Entzündungen, die dann nicht richtig behandelt werden und zu weitgehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen führen, ist ein typisches Geschehen, was uns immer wieder begegnet. Und da werden wir im Jahr mit Sicherheit 40 bis 50 vergleichbare Fälle bearbeiten."
Die Fälle verlaufen immer ähnlich und zeigen die typischen Fehler der Ärzte. Martin Reinboth nennt Beispiele. In einem Fall "ist (…) von den Ärzten selbst niedergeschrieben worden, dass es dem Patienten schlecht ging und dass er möglicherweise einen Bluterguss habe. Weitere Untersuchungen, wie zum Beispiel Laboruntersuchungen, eine Punktion oder eine Antibiotikatherapie, sind jedoch nicht durchgeführt worden."
Ein anderer Patient "litt unter stärksten Schmerzen, hat sich dann in der Klinik vorgestellt. Trotzdem ist in der Klinik zunächst nichts veranlasst worden." Und in einer weiteren Akte steht: "Es handelt sich um einen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln. Die Nichtreaktion angesichts der eindeutigen Entzündungshinweise und der Gefahr einer irreversiblen Gelenksschädigung sollte einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen."
Operationen nie zum Ende der Woche
Wohlgemerkt: es geht hier um Komplikationen mit denen Ärzte rechnen müssen. Immerhin kommt es jährlich zu über 100.000 postoperativen Infektionen. Nicht alle seien vermeidbar. In der Regel würden Infektionen aber erkannt und behandelt, so der Arzt und Infektiologe Professor Uwe Frank. Dennoch räumt er Defizite ein. Sein Rat an den mündigen Patienten: "Die Patienten sollten, wenn sie das Gefühl haben, dass sie nicht korrekt behandelt worden sind - und jetzt speziell wenn eine Infektion durch die Behandlung im Krankenhaus entstanden ist - wenn sie da das Gefühl haben, dass das da verursacht worden ist, dann sollten sie entsprechenden Rechtsbeistand suchen."
Das wird der Rechtsanwalt gerne hören. Und auch er hat einen Tipp: "Ich würde mich mit Sicherheit nicht Donnerstags oder Freitags operieren lassen. Je früher die Woche, desto mehr Zeit haben die Ärzte. Und da ist der Oberarzt und auch der Chef da."
Ratschläge, die Horst K. bestätigt. Nur ihm selbst hilft das gar nichts. Sein Knie ist dauerhaft geschädigt. Und ob er Recht bekommen wird, ist auch noch nicht klar. Sein Fall wird derzeit verhandelt.
Letzte Änderung am: 08.03.2010, 18.33 Uhr