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Fernsehen im SWR

Leben oder Sterben

aus der Sendung vom Donnerstag, 26.3.2009 | 22.00 Uhr | SWR Fernsehen

Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung verfasst. Auch wenn sich Inhalt und Form der Verfügungen stark unterscheiden, das Ziel der Patientenverfügung ist immer dasselbe: ein menschenwürdiges Sterben, ohne langwieriges Leiden und Abhängigkeit von Apparaten. Allerdings ringt sich nicht einmal jeder zehnte dazu durch, seinen Willen rechtzeitig schriftlich festzuhalten.

Viele sprechen allenfalls mit ihren Angehörigen darüber, was zu tun ist, wenn sie zum Beispiel nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen. Doch gerade wenn solche Aussagen nur mündlich gemacht wurden, kommt es am Krankenbett häufig zu Unsicherheit darüber, ob und in welchem Moment lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen. Wenn Angehörige und Ärzte dann nicht übereinstimmen, wird das meist für alle Beteiligten zu einer schweren Belastungsprobe.

Umfragen haben ergeben, dass 60 Prozent der Ärzte und ungefähr 30 Prozent der Vormundschaftsrichter die rechtliche Lage falsch einschätzen, und unter anderem deshalb Angst haben, eine Entscheidung zu treffen.

Zum Weiterleben verurteilt

Das musste auch Bettina Schott erleben, deren Mann Hans-Jürgen nach einem Herzinfarkt mit 43 Jahren völlig überraschend zwischen Leben und Tod schwebte. Sie erinnert sich: „Nachdem mein Mann den Herzinfarkt hatte und wiederbelebt wurde, hatte ich natürlich erst einmal die Hoffnung, dass alles wieder wird wie vorher, dass er wieder vollkommen gesund wird. Nach anderthalb Wochen hat man ihn dann aus dem künstlichen Koma erwachen lassen, und da wurde dann festgestellt, dass er einen massiven Hirnschaden hatte, durch Sauerstoffmangel, und es stand fest, dass er seine Umwelt nicht mehr wahrnehmen wird. Dass er nichts mehr sehen, nichts mehr hören, nichts mehr fühlen kann. Dass nur noch die Organe am arbeiten waren.“ Für Bettina Schott begannen die quälendsten Monate ihres Lebens.

Diagnose Wachkoma

Im Krankenhaus und der Rehaklinik konnten Ärzte und Pfleger nichts mehr für Hans-Jürgen Schott tun. Anfang 2006 wurde er mit der Diagnose Wachkoma in ein Pflegeheim verlegt - ohne die Aussicht, jemals wieder das Bewusstsein zu erlangen und zu seiner Familie zurückzukehren. Bettina Schott war verzweifelt: „Als ich meinen Mann besucht habe, sah ich immer nur, dass da ein Körper am Leben war, aber er selbst eigentlich nicht mehr. Und dann hab ich nur noch überlegt, wie kann ich ihm helfen, dass er sterben kann? Denn ich wusste von ihm aus Gesprächen, dass er so nicht hätte leben wollen. Wenn im Fernsehen irgend etwas in der Richtung präsent war, hat er immer wieder gesagt, wenn so etwas mit ihm wäre, soll ich dafür sorgen, dass es so schnell wie möglich vorbei ist.“

Allerdings hatte Hans-Jürgen Schott seinen Willen nicht schriftlich festgehalten. Deshalb musste seine Frau für ihn kämpfen. Als zuständige Betreuerin versuchte sie den Arzt, die Heimleitung und den Pflegedienst vom Willen ihres Mannes zu überzeugen. Doch zunächst wurde sie dort nur vertröstet.

Der steinige Weg zum menschenwürdigen Tod

Bettina Schott sah sich schließlich gezwungen, ihren Mann in ein anderes Pflegeheim zu verlegen und den Arzt zu wechseln, denn monatelang wollte niemand entscheiden. Die Wartezeit wurde für sie zur Qual: „Der behandelnde Arzt hat auf eine Entscheidung des Amtrichters gewartet. Und bis der Amtsrichter alle Unterlagen da hatte und Einsicht genommen hat, hat es zwei Monate gedauert, in denen natürlich nichts passiert ist und mein Mann weiterhin an der Ernährung lag und ich zuschauen musste. Und als dann der Amtsrichter mitteilte, dass es eine Entscheidung zwischen Arzt und Betreuer ist, dass er damit überhaupt nichts zu tun hat, musste dann der Arzt die Entscheidung treffen. Und er hat sich eben dafür entschieden die Ernährung nicht einzustellen, da er das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte.“

Um endlich rechtliche Klarheit zu bekommen, und ihren Mann in Frieden sterben zu lassen, zog Bettina Schott den Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz hinzu. Er hat sich auf Fälle wie ihren spezialisiert, denn nicht selten kommt es am Krankenbett zum Streit, obwohl ein Urteil des Bundesgerichtshof Ärzte dazu verpflichtet, Patienten nach ihrem Willen sterben zu lassen. Um endlich Klarheit zu schaffen, wird nun über ein neues Gesetz beraten.

Ob schriftlich oder mündlich – der Patientenwille zählt

Doch auch darüber, wie dieses Gesetz aussehen soll, gehen die Meinungen bisher auseinander. Drei verschiedene Gesetzesentwürfe liegen vor: Die einen wollen das Recht zu Sterben einschränken, die anderen wollen die Rechtslage so belassen wie bisher. Auch Rechtsanwalt Wolfgang Putz sieht keinen Grund, die bestehende Rechtslage zu modifizieren: „Die Rechtslage ist seit 1994 eindeutig und sagt, dass der Patientenwille verpflichtend ist für die Behandlung, für den Arzt, und zwar unabhängig davon, ob eine schriftliche Patientenverfügung vorliegt oder ob dieselbe Verfügung mündlich von den Angehörigen referiert wird. Ein Gesetzentwurf möchte Einschränkungen machen, dass der mündliche Nachweis sehr stark eingeschränkt werden soll. Das würde die meisten Patienten in ihren Rechten beschränken.“

Für die Angehörigen wäre das noch belastender, denn ob mit oder ohne schriftliche Erklärung stoßen sie bei Ärzten schon heute oft auf Unverständnis und Angst. Neben der rechtlichen Sicherheit muss der Rechtsanwalt deshalb auch immer wieder für Verständnis auf emotionaler Ebene sorgen und zwischen Ärzten und Angehörigen vermitteln. Denn Ärzte haben nicht nur Bedenken sich rechtlich schuldig zu machen: „Wenn eine schriftliche Patientenverfügung vorliegt, entfällt das Argument ‚Hier liegt nichts Schriftliches vor’. Dann sucht man sich andere Argumente und sagt, mein persönliches Gewissen verbietet mir das“, beschreibt Wolfgang Putz die Situation. „Teils kommen völlig unsachliche Argumente: man könne niemanden verhungern oder verdursten lassen, oder ob der Patient, der überhaupt keine Großhirnfunktion mehr hat, dann vielleicht ohne Großhirnfunktion seinen Willen geändert haben könnte.“

Den Tod akzeptieren

Bettina Schott fand schließlich doch einen Arzt, der den Willen ihres Mannes ernst nahm. Dr. Michael Müller kannte die Ängste seiner Kollegen, sah aber medizinisch keine Hoffnung für Hans Jürgen Schott. Nachdem er sich eingehend über die medizinischen und rechtlichen Hintergründe informiert hatte, ließ er die künstliche Ernährung schließlich einstellen.

Der Mediziner fühlt sich als Arzt nicht nur für die Erhaltung und Verlängerung des Lebens zuständig: „Das Sterben war früher meiner Ansicht nach eher akzeptiert, einfach deswegen auch, weil es diese technischen Möglichkeiten gar nicht gab. Ich bin durchaus der Meinung, dass der Arzt nicht nur dafür da ist das Leben unendlich zu verlängern, sondern dass es auch dem ärztlichen Ethos entspricht, dem Menschen zu einem würdigen Sterben zu verhelfen.“

In seiner Praxis bitten ältere Patienten Michael Müller immer wieder, ihr Leben später nicht künstlich zu verlängern. Er weiß deshalb, dass er nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch die richtige Entscheidung trifft.

Ärzte müssen geschult werden

Rechtsanwalt Wolfgang Putz trifft allerdings immer wieder auf Ärzte, die diese Frage für sich anders beantworten. Er zweifelt daran, das allein ein neues Gesetz die lang ersehnte Klarheit in die Diskussion bringt. Denn bei den Ängsten ums Sterben und sterben lassen geht es um mehr als nur rechtliche Sicherheit, meint Putz: „Die Probleme sind ausschließlich im emotionalen Bereich. Ärzte haben es über die lange Zeit nie gelernt, und sind auch emotional selten in dazu der Lage, dass sie einen Menschen sterben lassen, weil der Patient eine weitere Lebenserhaltung nicht will. Und das muss in Zukunft bei den Ärzten geschult werden, dazu brauchen wir keine neuen Gesetze, das ist längst Recht, das muss in die Köpfe.“

Auch Bettina Schott hätte sich auf ärztlicher Seite mehr Verständnis für die Situation gewünscht. Für sie fand der Kampf um einen würdigen Tod ihres Mannes erst nach fünf Monaten ein Ende. Am 10. Mai 2006 konnte sie sich endlich von ihrem Mann verabschieden: „Nachdem mein Mann endlich sterben durfte, war natürlich die Trauer unendlich groß und er hat eine Riesenlücke in meinem Leben hinterlassen. Aber andererseits war ich unendlich erleichtert, dass jetzt sein Leidensweg vorbei war. Und ich war mir absolut sicher, dass das, was ich für ihn getan habe, das Richtige war.“

Scarlet Löhrke

Letzte Änderung am: 26.03.2009, 12.05 Uhr