aus der Sendung vom Donnerstag, 5.6.2008 | 22.00 Uhr | SWR Fernsehen
Die Medikamentenwerbung, die wir sehen, bezieht sich immer auf verschreibungsfreie Medikamente - also Hustensaft, Schnupfenspray und so weiter. Alles, was wir ohne Rezept in der Apotheke kaufen dürfen. Zu den wichtigen, "echten" Medikamenten gibt es weder Fernsehspots noch Anzeigen. Das macht auch Sinn, denn Werbung ist eben keine unabhängige, objektive Information. Doch die Pharmalobby macht Druck, und tatsächlich möchte die EU-Kommission im kommenden Jahr vorschlagen, dieses strikte Werbeverbot aufzuheben.
Vom Welthaus in Bielefeld aus wird die Arzneimittelindustrie schon seit Jahren kritisch beobachtet. Dort lernt man, dass Pillen auf Rezept nicht immer sinnvoll sind. Man unterscheidet zwischen "guten Pillen" und "schlechten Pillen". Dort wird auch der kritische "Pharmabrief" verfasst. Dahinter steht Jörg Schaaber mit seiner Kollegin Hedwig Diekwisch. Die beiden arbeiten daran, den Fall des bestehenden EU-Werbeverbotes zu verhindern.
Denn wenn zukünftig Arzneimittelhersteller in Europa die Verbraucher direkt über ihre rezeptpflichtigen Medikamente informieren dürften, wäre das aus Sicht der Pharmakritiker ein Problem für den Patienten, glaubt Jörg Schaaber: "Die Pharmaindustrie ist die letzte, die neutrale Informationen über Arzneimittel bieten kann! Die Pharmaindustrie muss wie jede andere ihre Produkte verkaufen, und warum sollte sie ein Interesse daran haben, neutral und fair zu informieren?"
Hedwig Diekwisch, ebenfalls von der Bielefelder Buko-Pharmakampagne weiß, was die bessere Information wäre: "Wir brauchen unabhängige Gesundheitsinformationen und auf keinen Fall Informationen, die uns die Pharmaindustrie zur Verfügung stellt, die einfach häufig irreführend ist und für den Verbraucher absolut nicht nützlich."
Die beiden Verbraucherschützer kritisieren, dass uns die Pharmaindustrie etwa in Zeitschriften auf Umwegen zu rezeptpflichtigen Mitteln lenkt, wie zum Beispiel bei der Kampagne "rauchfrei durchstarten". Ein Mittel gegen die Nikotinsucht direkt namentlich zu bewerben ist derzeit - noch - nicht erlaubt. Daher greift die Industrie zu einem Trick: Das Produkt selbst wird zwar nicht genannt, dafür heißt es: "Den Coupon einfach abtrennen und dem Arzt mitbringen."
Für den Arzt gibt es die selbe Werbung, aber: Das Präparat wird beim Namen genannt. "Champix" heißt es, und für den Arzt werden auch pflichtgemäß die Nebenwirkungen aufgelistet. Zum Beispiel treten, Zitat: "abnorme Träume", "Schlaflosigkeit" und "Kopfschmerzen" sehr häufig auf, und sogar vor "Selbstmordgefahr" durch dieses Mittel warnt in den USA die Gesundheitsbehörde FDA.
Doch solche Notizen von der Industrie sucht der Verbraucher vergeblich. Er hält keine sachliche Information in Händen, sondern wird das Ziel einer geschickten Einflussnahme auf das Verhältnis zu seinem Arzt. Der findet das gar nicht gut, wie der Allgemeinmediziner Dr. Michael Becker resümiert: "Es stört das Verhältnis von Arzt und Patient ganz erheblich, denn der Patient meint, dass das, was da steht, stimmt. Und der Arzt will ihm etwas vorenthalten, was doch eigentlich gut ist. Denn das, was geschrieben steht, oder was im Fernsehen kommt, das muss doch mehr gelten als das, was der einzelne Arzt sagt."
Der Beipackzettel ist derzeit die einzige Direktinformation der Hersteller verschreibungspflichtiger Präparate. Der Lektüre vorausgegangen ist immer eine Diagnose des Arztes, die individuell und unabhängig abschätzt, ob der Patient das Präparat überhaupt benötigt. Eine wertvolle Maßnahme, die nach Ansicht der beiden Kritiker aus Bielefeld durch eine Pharma-Information vor dem Arztgespräch gefährdet wäre.
Und was sagen die Arzneimittelhersteller dazu? Dr. Ulrich Vorderwülbecke vom Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller hat hier ein klare Meinung: „Der Hersteller hat unmittelbare Informationen über sein Produkt und da leuchtet es nicht ein, warum ihm gerade verwehrt sein sollte, über sein Produkt zu informieren, wenn der Bürger, wenn der Patient an einer Information interessiert ist.“
Das klingt erst einmal plausibel, aber kann man sich darauf verlassen? "Nein!", meint Prof. Bendikt Buchner, Gesundheits- und Medizinrechtsexperte an der Uni Bremen: "Das ist lebensfremd, anzunehmen, dass derjenige, der sein eigenes Produkt vertreiben möchte, diese Informationen ausgewogen, voll umfänglich im richtigen Maß und was eben sonst zur qualitativ hochwertigen Information dazugehört, dass eben all das der Arzneimittelhersteller selbst leisten kann.
Obwohl die Direktinformation rezeptpflichtiger Mittel gesetzlich verboten ist, hat Jurist Buchner in der Vergangenheit immer wieder Problemfälle der Pharmaindustrie entdeckt, etwa im Internet. Ein Beispiel: Mädchen und junge Frauen sind die Zielgruppe für ein rezeptpflichtiges Verhütungs-Präparat, das unter der Internet-Adresse 'www.valette.de' bis zum 15. Mai 2008 zu finden war. "Aus meiner Sicht ist die Seite rechtlich nicht zulässig, weil wir in Deutschland noch immer ein umfassendes Werbe- und Informationsverbot haben, zumindest für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Wir haben den Paragraphen 10 Heilmittelwerbegesetz, der ein Werbeverbot statuiert, allerdings ist eben anerkannt, weil man zwischen Werbung und Information nicht unterscheiden kann, dass jede Form der Arzneimittelinformation unzulässig ist. Und hier haben wir aber eben eine solche Arzneimittelinformation und auch Arzneimittelwebung. Vor dem her gesehen ist die Rechtslage relativ klar."
Die Seite ist offenbar rechtlich unzulässig. Und auch ihre Inhalte werden stark kritisiert. Etwa in Bielefeld, wo vor allem die Angabe von Wirkungen außerhalb der eigentlichen Verhütung Empörung auslösen. "Genau", sagt Hedwig Diekwisch von der Buko-Pharmakampagne, während sie die Seite zitiert, "weil folgendes hier steht: durch eine Verhütung mit einer solchen Pille werden Haut- und Haarprobleme deutlich gebessert beziehungsweise verschwinden vollständig." Die Verbesserung des Hautbildes ist nicht das Ziel einer Antibabypille, wird hier aber positiv hervorgehoben. Und es geht noch weiter: "Junge Mädchen, die (noch) gar kein Verhütungsmittel benötigen, wenden allein aus diesem Grund gern eine geeignete Pille an" - so der Hersteller.
Jörg Schaaber findet es "absolut skandalös, dass jungen Mädchen, die noch gar kein Verhütungsmittel brauchen, die Pille angedient wird." Werden hier junge Menschen zu Informationsopfern eines rechtlich problematischen und irreführenden Internetangebotes?
Wir konfrontieren das verantwortliche Pharma-Unternehmen Jenapharm, der das Verhütungsmittel auf seiner Seite unter "wichtige links" aufführt, mit den Vorwürfen. Und erhalten prompt eine schriftliche Stellungnahme. Darin heißt es, Zitat: "…haben wir den so genannten 'Link' zwischen der Unternehmenshomepage und der Internetseite 'valette.de' aufgehoben. (...) Ihre Anfrage hat uns veranlasst, die Webseite 'valette.de' zu überprüfen." Soll heißen: Die Seite wird aus dem Netz entfernt. Bis heute!
Wir befragen den Rechtsexperten Benedikt Buchner zu diesem Schriftwechsel. Warum kommt die Herausnahme aus dem Internet so schnell nach unserem Schreiben? "Sie haben natürlich dazu beigetragen, dass auch der Arzneimittelhersteller selbst das Ganze dann noch mal hinterfragt, und dann natürlich auch die rechtliche Zulässigkeit noch mal hinterfragt. Und dann kommt es zu einer solchen Reaktion, dass man auf Nummer sicher geht und es nicht auf rechtliche Entscheidung ankommen lässt."
Wie viele Menschen, die nun gesperrte Internetseite besucht haben, kann niemand sagen. Und auch nicht, wie viele sich von ihr überzeugen ließen. Sicher ist: Der Kampf der Pharma-Kritiker gegen die Arzneimittelhersteller könnte schon bald umsonst sein, denn die arbeiten bereits an der europaweiten Legalisierung des Informationsrechts zu all ihren Produkten.
Axel Wagner / Aurelia Amann
Letzte Änderung am: 05.06.2008, 15.16 Uhr