
"Diese Hilfe war riskant, manchmal sogar lebensbedrohlich."
Jo Baier
Jüdisches Alltagsleben im Dritten Reich
Sie dürfen nicht mehr ins Kino gehen, nicht am Strand baden und müssen ihre Führerscheine abgeben: Für die jüdischen Bürger im Dritten Reich ist die Herrschaft der Nationalsozialisten von Anfang an mit Schikanen verbunden. Eine Flut von diskriminierenden Gesetzen und Vorschriften soll die Juden innerhalb der Gesellschaft isolieren.
Mit den „Nürnberger Gesetzen“ werden Juden 1935 formell zu Bürgern zweiter Klasse. Sie dürfen keine Nicht-Juden mehr heiraten, außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nicht-Juden gilt als „Rassenschande“ und wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Ab Oktober 1941 darf die Geheime Staatspolizei (Gestapo) jeden, der in der Öffentlichkeit „freundschaftliche Beziehungen“ zu den Verfolgten zeigt, aus „erzieherischen Gründen“ in ein Konzentrationslager einweisen.
Mit Kriegsbeginn ist es Juden verboten, abends ihre Wohnungen zu verlassen. Sie dürfen jetzt auch keine Radios mehr besitzen und gelten als Feinde des Reiches.
Vom 15. September 1941 an werden die Juden öffentlich gebrandmarkt: Ab dem Alter von sechs Jahren müssen sie einen gelben Stoffstern auf ihrer Kleidung aufnähen. Längst ist in ihre Ausweise und Reisepässe ein großes „J“ gestempelt, als zusätzlicher Vorname muss Sara beziehungsweise Israel eingetragen werden.
Vorgeschrieben ist sogar, dass die jüdische Bevölkerung nur noch während einer bestimmten Stunde am Tag einkaufen darf – um ihren Kontakt zu den „Volksgenossen“ so gering wie möglich zu halten. Ab April 1942 dürfen nur noch „Arier“ öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Telefone benutzen.
Auch in der Zuteilung der Lebensmittel werden Juden diskriminiert. Sie bekommen zwar Lebensmittelkarten, ihre Rationen sind aber kleiner als die der „Arier“. Ab September 1942 gibt es für Juden kein Fleisch, keine Eier und keine Milch mehr.
Ab 1939 müssen viele jüdische Familien ihre Wohnungen aufgeben, sie werden in „Judenhäusern“ zusammengelegt. In einigen Gebieten des Reiches beginnen ein Jahr später erste Deportationen in Ghettos und Lager in Polen. Gleichzeitig wird die legale Auswanderung immer schwieriger. Vom Oktober 1941 an ist es verboten, aus dem Deutschen Reich auszuwandern. Gleichzeitig beginnt im Herbst reichsweit die systematische Deportation der jüdischen Bevölkerung - getarnt als „Umsiedlung“ oder „Evakuierung“ zum „Arbeitseinsatz“.