Ulf Stuberger hatte als einziger Journalist alle 192 Prozesstage in Stuttgart-Stammheim unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen mitverfolgt. Das Urteil gegen Baader, Ensslin und Raspe hält er für gerechtfertigt, geht aber von vielen Verfahrensfehlern aus.
Durch den Tod der Verurteilten habe es nie die Möglichkeit gegeben, das Urteil zu prüfen, betont Ulf Stuberger im Gespräch bei SWR1 "Leute" (5.3.2007). Andreas Baader und Jan-Carl Raspe erschossen sich ein halbes Jahr später, am 18. Oktober 1977, in ihren Zellen. Gudrun Ensslin erhängte sich. Gegen das Urteil war Revision eingelegt worden, die sich mit dem Tod der drei Terroristen "erübrigt" hatte. "Ich glaube ein Revisionsgericht hätte eine ganze Menge Fehler in dem Verfahren gefunden und ich glaube auch, das Urteil wäre aufgehoben worden und es hätte einen zweiten Prozess gegeben." Davon ist der Journalist, der die Beweisaufnahme als das Spannendste an dem ganzen Prozess betrachtet, überzeugt.
Für ihn ist auch klar, dass es kein fairer Prozess war. Denn von Anfang habe festgestanden , dass es auch ein politischer Prozess werden würde. Und er glaubt, dass sich der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing im Klaren darüber war, wie schwierig ein fairer Prozess gegen die öffentlich bereits vorverurteilten Angeklagten würde. Prinzing musste ein Vierteljahr vor der Urteilsverkündung sein Amt wegen Befangenheit abgeben – wie Stuberger meint, "viel zu spät". Der Antrag war schon oft zuvor gestellt, aber immer wieder vom Gericht abgelehnt worden.
Der Grund für den Ausschluss: Prinzing mischte sich außerhalb der Hauptverhandlung privat in Verfahrensdinge ein. "Er hat ja Zeitungen angerufen, Rundfunkstationen. Er hat gemeinsam mit anderen Richtern Leserbriefe über den Gang des Verfahrens geschrieben.", sagt Stuberger.
Schließlich habe auch einer der Pflichtverteidiger einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt. Der Pflichtverteidiger war in seiner Ausbildung einmal Referendar unter Prinzing. Diesen Antrag habe dieser "persönlich nicht verkraften" können. Er rief den Verteidiger privat an und erklärte ihm, dass es ein großer Unterschied sei, ob er als Pflichtverteidiger einen solchen Antrag stelle oder ein Wahlverteidiger. Diese Aussage sei ihm zum Verhängnis geworden, so Stuberger.
Auch die Vertrauensanwälte der Angeklagten haben sich nicht immer korrekt verhalten. Stuberger erinnert an Rupert von Plottnitz, den späteren Justizminister von Hessen, der den Vorsitzenden Richter mit dem Ruf "Heil Prinzing" unterbrochen habe. Otto Schily sei immer derjenige gewesen, "der sich am wenigsten mit der politischen Motivation der Angeklagten identifiziert hat und der auch am wenigsten in einen politisch verbrämten Sprachgebrauch verfallen ist wie andere. Schily hat nie 'Faschist' gerufen." Die Motivationen der einzelnen Verteidiger, zu denen auch Christian Ströbele zählte, schätzt Stuberger als "recht verschieden" ein.
Letzte Änderung am: 24.04.2007, 10.21 Uhr
Für den Stammheim-Prozess wurde auf dem Gefängnisgelände ein 12 Millionen Mark (6,1 Millionen Euro) teurer, fensterloser und gepanzerter Hochsicherheitstrakt errichtet. Die Einlasskontrollen auch für die Journalisten waren mitunter über alle Maßen streng. So erging es auch Ulf Stuberger – trotz Akkreditierung für den Prozess und mehrfacher Sicherheitsüberprüfung.
"Wie ein Schwerverbrecher" musste er sich mit gespreizten Beinen in einer engen Durchsuchungszelle mit den Händen an die Wand gelehnt ausstrecken und wurde abgetastet. Schuhe und Strümpfe musste er ebenfalls ausziehen, erzählt er. Seine Ausweise seien in einer verdeckten Kammer fotokopiert worden und erst einmal einbehalten worden.
Ein englischer Kollege musste am ersten Prozesstag einen Verband öffnen und die Wunde offenlegen, ob unter dem Pflaster des Verbandes auch nichts versteckt war. Eine Kollegin musste aus diesem Grund sogar ihre Monatsbinde abnehmen. Es sei an Stellen abgetastet worden, "wo Sie das überhaupt nicht gerne haben", sagt Stuberger. Es habe eine Phase gegeben, in der auch "körperlich durchsucht" wurde – er vergleicht das Prozedere mit einer Prostatauntersuchung beim Urologen.
Im Gerichtssaal war nur ein einziger Kugelschreiber und ein Schreibblock erlaubt. Und doch resümiert der Berichterstatter, dass es keine absolute Sicherheit gegeben hatte, "denn nach einer Weile wurden die Maßnahmen natürlich etwas lockerer." Von einigen Beamten habe er das eine oder andere erfahren, aus dem er entnehmen konnte, dass die Sicherheit bei weitem nicht so groß gewesen sei wie nach außen hin getan wurde. "Man hat es ja später auch festgestellt: Es konnten Waffen eingeschmuggelt werden. Es konnten Fotos im Gerichtssaal gemacht werden, die an eine Illustrierte weitergegeben wurden."
Der Sicherheitsapparat hatte an Stuberger plötzlich noch ein größeres Interesse – und hörte heimlich Telefonate von ihm ab – und nicht nur von ihm, wie er sagt. Der Grund, so der Journalist: Zum einen sein Kontakt zu den Vertrauensanwälten der RAF, um auch von dort Informationen für seine Recherchen zu bekommen. Zum anderen hätten in der damaligen Zeit schon einige Artikel über die "übereifrige Reaktion des Staates in der Verfolgung der RAF" ausgereicht, um in den Verdacht des Symphatisantentums zu geraten.
Eines Abends kam für den Journaisten der große Umschwung: Der Staat war plötzlich besorgt um ihn, das Bundeskriminalamt rief ihn an und teilte ihm mit: 'Verlassen Sie die Wohnung nicht mehr. Wir haben Dokumente gefunden; Sie stehen auf einer Abschussliste ...Die Polizei Karlsruhe wird sich bei Ihnen melden".
Er war offenbar von einem RAF-Mitglied auf eine Liste gesetzt worden, weil man ihm unterstellt hatte, er habe von Generalbundesanwalt Siegfried Buback den Auftrag bekommen, die "Ermordung" der Ulrike Meinhof publizistisch vorzubereiten. Kurz bevor Meinhof sich umbrachte, hatte Stuberger ein Feature geschrieben, in dem er seinen Eindruck äußerte, dass sie möglicherweise selbstmordgefährdet ist. Er sei ein "Staatsschutz-Journalist" und habe vom amerikanischen Geheimdienst CIA eine Ausbildung erhalten.
Anderthalb Jahre lang lebte Stuberger in der höchsten Gefährdungsstufe und erhielt Tag und Nacht durchgehenden Personen- und Objektschutz. War er tatsächlich gefährdet? "In der Zeit war ich natürlich geschockt und hab das auch geglaubt zunächst; und im Rückblick glaube ich: Ja, es gab einige Anlässe, die mich darauf schließen lassen, dass es wirklich so gewesen ist." Und weiter erzählt er von einem Vorfall, als er keinen Begleitschutz dabei hatte: Auf einer Fahrt auf der Autobahn nach Bruchsal habe ein Auto bei Tempo 150 km/h versucht ihn von der Straße abzudrängen. Auch bei zwei anderen Zwischenfällen sei nie nachgewiesen worden, ob es nun Mordpläne waren oder nicht.
Die Konsequenz, die der Journalist nach der aufreibenden Zeit zog: "Das hat dann auch dazu geführt, dass ich für viele Jahre mit Terrorismus nichts mehr am Hut haben wollte und auch meinen Beruf aufgegeben habe."
Letzte Änderung am: 24.04.2007, 10.21 Uhr
Am 18. Oktober 1977 haben sich im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim die verurteilten RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe das Leben genommen – am Tag, als das im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns-Martin Schleyer von Terroristen gekaperte Passagierflugzeug "Landshut" gestürmt wurde. Die geplante Freipressung von RAF-Gefangenen war gescheitert.
Baden-Württembergs Justizminister Traugott Bender (CDU) übernahm damals die politische Verantwortung für die Selbstmorde von Stammheim und trat am 20. Oktober zurück. Denn Baader und Raspe erschossen sich offenbar mit eingeschmuggelten Waffen.
Zweifel an den Selbstmorden bleiben dennoch bis heute, sagt Prozessbeobachter Ulf Stuberger, obwohl auch er glaubt, dass Baader und Co. Suizid begangen haben.
Landtagsabgeordnete hätten bei einer späteren Zellenbesichtigung festgestellt, dass es einen Zugang zu den Zellen der RAF-Terroristen gab - von den Justizbeamten nicht einsehbar, die diese Räumlichkeiten überwacht haben. "Dieser Zugang, auch das ist nachher zugegeben worden, wurde benutzt vom Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst um illegal Gespräche abzuhören." Die so genannte Abhöraffäre kam im März 1977 ans Licht. Es wurde bekannt, dass während des Baader-Meinhof-Prozesses zweimal Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten abgehört worden waren.
Die Tür des geheimen Zugangs sei nur von außen mit einem Spezialschlüssel zu öffnen gewesen, erzählt Stuberger. Dies habe diejenigen bestärkt, die erklärt hatten, Baader, Ensslin und Raspe seien ermordet worden. Irmgard Möller, die als einzige mit Messerstichen überlebte, behaupte nach wie vor, es seien keine Selbstmorde gewesen und sie habe auch nicht versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.
War es Selbstmord? Dies sei so "erwiesen, so wie die Gutachter und die vielen Kommissionen, die eingesetzt worden sind, das auch bestätigt haben. Aber es bleiben vor allem am Tod der Ulrike Meinhof immer noch Zweifel, die auch nie ausgeräumt werden können", erläutert der Journalist. Ulrike Meinhof war schon während des Prozesses am 9. Mai 1976 erhängt in ihrer Zelle gefunden worden. Was Stuberger damals kurz nach dem Vorfall aufgefallen war: "Mich hat als Journalist an diesem Tag sehr gewundert, dass schon zwei Stunden nach Auffinden der Leiche verbreitet wurde 'Sie hat Selbstmord begangen'". Normalerweise würden Journalisten in so einem Fall von der Polizei immer dazu aufgefordert nicht von Selbstmord zu sprechen, sondern zu warten bis das Todesermittlungsverfahren beendet ist. Im damaligen Fall sei es jedoch ganz anders gewesen.
Zweifel würden auch bleiben, "weil zum Beispiel im Todesermittlungsverfahren den ersten Gutachtern ein verkürzter Strang vorgelegt wurde, an dem sie sich aufgehängt haben soll. Das spielt eine Rolle, um erkennen zu können, ob das jemand selbst getan hat oder nicht." Nach Zeugenaussagen von Justizbeamten habe sie auch andere Kleidung angehabt, als sie an dem Morgen erhängt entdeckt wurde. Die alte Kleidung sei nicht gefunden worden. Alles das sei ungewöhnlich und lasse Restzweifel bestehen. Stuberger: "Die Fragen wurden nicht beantwortet und die sind auch nicht mehr zu beantworten."
Autorin: Biggi Hoffmann
Letzte Änderung am: 24.04.2007, 10.21 Uhr
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