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Am 18. Oktober 1977 haben sich im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim die verurteilten RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe das Leben genommen – am Tag, als das im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns-Martin Schleyer von Terroristen gekaperte Passagierflugzeug "Landshut" gestürmt wurde. Die geplante Freipressung von RAF-Gefangenen war gescheitert.
Baden-Württembergs Justizminister Traugott Bender (CDU) übernahm damals die politische Verantwortung für die Selbstmorde von Stammheim und trat am 20. Oktober zurück. Denn Baader und Raspe erschossen sich offenbar mit eingeschmuggelten Waffen.
Zweifel an den Selbstmorden bleiben dennoch bis heute, sagt Prozessbeobachter Ulf Stuberger, obwohl auch er glaubt, dass Baader und Co. Suizid begangen haben.
Landtagsabgeordnete hätten bei einer späteren Zellenbesichtigung festgestellt, dass es einen Zugang zu den Zellen der RAF-Terroristen gab - von den Justizbeamten nicht einsehbar, die diese Räumlichkeiten überwacht haben. "Dieser Zugang, auch das ist nachher zugegeben worden, wurde benutzt vom Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst um illegal Gespräche abzuhören." Die so genannte Abhöraffäre kam im März 1977 ans Licht. Es wurde bekannt, dass während des Baader-Meinhof-Prozesses zweimal Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten abgehört worden waren.
Die Tür des geheimen Zugangs sei nur von außen mit einem Spezialschlüssel zu öffnen gewesen, erzählt Stuberger. Dies habe diejenigen bestärkt, die erklärt hatten, Baader, Ensslin und Raspe seien ermordet worden. Irmgard Möller, die als einzige mit Messerstichen überlebte, behaupte nach wie vor, es seien keine Selbstmorde gewesen und sie habe auch nicht versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.
War es Selbstmord? Dies sei so "erwiesen, so wie die Gutachter und die vielen Kommissionen, die eingesetzt worden sind, das auch bestätigt haben. Aber es bleiben vor allem am Tod der Ulrike Meinhof immer noch Zweifel, die auch nie ausgeräumt werden können", erläutert der Journalist. Ulrike Meinhof war schon während des Prozesses am 9. Mai 1976 erhängt in ihrer Zelle gefunden worden. Was Stuberger damals kurz nach dem Vorfall aufgefallen war: "Mich hat als Journalist an diesem Tag sehr gewundert, dass schon zwei Stunden nach Auffinden der Leiche verbreitet wurde 'Sie hat Selbstmord begangen'". Normalerweise würden Journalisten in so einem Fall von der Polizei immer dazu aufgefordert nicht von Selbstmord zu sprechen, sondern zu warten bis das Todesermittlungsverfahren beendet ist. Im damaligen Fall sei es jedoch ganz anders gewesen.
Zweifel würden auch bleiben, "weil zum Beispiel im Todesermittlungsverfahren den ersten Gutachtern ein verkürzter Strang vorgelegt wurde, an dem sie sich aufgehängt haben soll. Das spielt eine Rolle, um erkennen zu können, ob das jemand selbst getan hat oder nicht." Nach Zeugenaussagen von Justizbeamten habe sie auch andere Kleidung angehabt, als sie an dem Morgen erhängt entdeckt wurde. Die alte Kleidung sei nicht gefunden worden. Alles das sei ungewöhnlich und lasse Restzweifel bestehen. Stuberger: "Die Fragen wurden nicht beantwortet und die sind auch nicht mehr zu beantworten."
Autorin: Biggi Hoffmann
Letzte Änderung am: 24.04.2007, 10.27 Uhr