Seite vorlesen:

Urteile von StammheimEin ereignisreicher Mammut-Prozess

Ulf Stuberger hatte als einziger Journalist alle 192 Prozesstage in Stuttgart-Stammheim unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen mitverfolgt. Das Urteil gegen Baader, Ensslin und Raspe hält er für gerechtfertigt, geht aber von vielen Verfahrensfehlern aus.

Durch den Tod der Verurteilten habe es nie die Möglichkeit gegeben, das Urteil zu prüfen, betont Ulf Stuberger im Gespräch bei SWR1 "Leute" (5.3.2007). Andreas Baader und Jan-Carl Raspe erschossen sich ein halbes Jahr später, am 18. Oktober 1977, in ihren Zellen. Gudrun Ensslin erhängte sich. Gegen das Urteil war Revision eingelegt worden, die sich mit dem Tod der drei Terroristen "erübrigt" hatte. "Ich glaube ein Revisionsgericht hätte eine ganze Menge Fehler in dem Verfahren gefunden und ich glaube auch, das Urteil wäre aufgehoben worden und es hätte einen zweiten Prozess gegeben." Davon ist der Journalist, der die Beweisaufnahme als das Spannendste an dem ganzen Prozess betrachtet, überzeugt.

Ausschluss des Vorsitzenden Richters "viel zu spät"

Für ihn ist auch klar, dass es kein fairer Prozess war. Denn von Anfang habe festgestanden , dass es auch ein politischer Prozess werden würde. Und er glaubt, dass sich der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing im Klaren darüber war, wie schwierig ein fairer Prozess gegen die öffentlich bereits vorverurteilten Angeklagten würde. Prinzing musste ein Vierteljahr vor der Urteilsverkündung sein Amt wegen Befangenheit abgeben – wie Stuberger meint, "viel zu spät". Der Antrag war schon oft zuvor gestellt, aber immer wieder vom Gericht abgelehnt worden.

Antrag des Pflichtverteidigers bringt Prinzing zu Fall

Der Grund für den Ausschluss: Prinzing mischte sich außerhalb der Hauptverhandlung privat in Verfahrensdinge ein. "Er hat ja Zeitungen angerufen, Rundfunkstationen. Er hat gemeinsam mit anderen Richtern Leserbriefe über den Gang des Verfahrens geschrieben.", sagt Stuberger.

Schließlich habe auch einer der Pflichtverteidiger einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt. Der Pflichtverteidiger war in seiner Ausbildung einmal Referendar unter Prinzing. Diesen Antrag habe dieser "persönlich nicht verkraften" können. Er rief den Verteidiger privat an und erklärte ihm, dass es ein großer Unterschied sei, ob er als Pflichtverteidiger einen solchen Antrag stelle oder ein Wahlverteidiger. Diese Aussage sei ihm zum Verhängnis geworden, so Stuberger.

Späterer Justizminister ruft "Heil Prinzing" vor Gericht

Auch die Vertrauensanwälte der Angeklagten haben sich nicht immer korrekt verhalten. Stuberger erinnert an Rupert von Plottnitz, den späteren Justizminister von Hessen, der den Vorsitzenden Richter mit dem Ruf "Heil Prinzing" unterbrochen habe. Otto Schily sei immer derjenige gewesen, "der sich am wenigsten mit der politischen Motivation der Angeklagten identifiziert hat und der auch am wenigsten in einen politisch verbrämten Sprachgebrauch verfallen ist wie andere. Schily hat nie 'Faschist' gerufen." Die Motivationen der einzelnen Verteidiger, zu denen auch Christian Ströbele zählte, schätzt Stuberger als "recht verschieden" ein.

Buchcover "Die Tage von Stammheim"

Buch

Titel der Reihe:
Die Tage von Stammheim - als Augenzeuge beim RAF-Prozess
Autor:
Ulf G. Stuberger
Verlag:
Herbig
Genre:
Sachbuch
Veröffentlichung:
ca. 320 Seiten
Preis:
19,90 Euro

Letzte Änderung am: 24.04.2007, 10.21 Uhr

Urteile von Stammheim

BildergalerieEntführter Hanns-Martin Schleyer, entführtes Flugzeug "Landshut" und zerstörte Tür im OLG ZweibrückenBildergalerieTerror-Jahr 1977

Der SWR ist Mitglied der ARD 

Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR