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Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vom Springer-Verlag Schmerzensgeld in Millionenhöhe. "Wir können bestätigen, dass es Forderungen gibt, die sich etwa auf zwei Millionen Euro summieren", sagte am Samstag ein Sprecher der Bild-Gruppe.
Der Verlag weise die Forderungen allesamt zurück, so der Sprecher. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker wollte sich zu der Sachlage auf Anfrage nicht äußern.
Rechtsexperten hatten zuvor auch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie sei Auslöser für eine mediale Hetzjagd auf Kachelmann gewesen, sagte etwa der Berliner Presserechts-Anwalt Christian Schertz. "Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat", so Schertz.
Am Samstag wurde bekannt, dass gegen den Wettermoderator ein zweites Ermittlungsverfahren läuft. Sein Anwalt bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall gegen Kachelmann ermittelt. Das Verfahren sei schon vor der Anklageerhebung wegen Vergewaltigung eingeleitet worden. Nach einem Bericht des Magazins "Focus" wirft eine Frau Kachelmann vor, sie vor einigen Jahren geschlagen zu haben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen den Schweizer am Donnerstag aufgehoben. Dieser hatte daraufhin das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 52-jährigen Wettermoderator Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung zur Last. Er soll Anfang Februar seine frühere Freundin zum Sex gezwungen und mit einem Messer am Hals verletzt haben.
Am Freitag hatte sich Kachelmann erstmals öffentlich geäußert und erneut seine Unschuld beteuert. "Der Alptraum ist für mich noch nicht zu Ende", sagte er in ersten Interviews auf freiem Fuß. Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei das bisher Furchtbarste in seinem Leben gewesen, meinte er mit Blick auf viereinhalb Monate Untersuchungshaft.
Jörg Kachelmann wurde 1958 in Lörrach geboren und wuchs im schweizerischen Schaffhausen auf. 1990 gründete er den Wetterdienst Meteomedia. 2002 übernahm er in der ARD die Sendung "Das Wetter im Ersten" vor der "Tagesschau" und nach den "Tagesthemen".
Nach der Entlassung will Kachelmann nun vor Gericht gegen die Vergewaltigungsvorwürfe kämpfen. Aber er habe Vertrauen in die deutsche Justiz, so Kachelmann. "Aufgrund meines Wissens, dass ich unschuldig bin, habe ich keinen Grund, mich von irgendetwas fernzuhalten oder wegzulaufen", sagte der 52-Jährige.
Das Landgericht Mannheim teilte mit, dass es trotz der Aufhebung des Haftbefehls das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig ansehe. Der Prozess beginnt vor dem Landgericht Mannheim am 6. September. Kachelmann war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen aus Kanada verhaftet worden.
Die ARD will ihren Wetterexperten trotz der OLG-Entscheidung vorerst nicht vor die Kamera lassen. "Wir warten das schwebende Verfahren ab", sagte ein Sprecher der ARD-Programmdirektion in München.
Aussetzung eines Haftbefehls: Laut Strafprozessordnung ist ein Haftbefehl aufzuheben, "sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen". Voraussetzungen der Haft sind ein dringender Tatverdacht und ein besonderer Haftgrund - etwa Wiederholungsgefahr, die besondere Schwere der Tat oder - wie im Fall Kachelmann - Fluchtgefahr. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht mehr besteht, beispielsweise der Tatverdacht entkräftet wird, dann muss der Beschuldigte freigelassen werden.
Letzte Änderung am: 01.08.2010, 20.51 Uhr