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Radolfzell"Maultaschen-Klau"- Gefeuerte arbeitete schlecht

Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen ihren Job verloren hat, war zuvor wegen schlechter Leistungen aufgefallen. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Arbeitsgerichtsurteils hervor, das jetzt veröffentlicht wurde.

Dem Urteilstext zufolge hatte die Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstiftung bereits am 30. Oktober 2008 eine Abmahnung erhalten, weil sie die Ausgabe von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, nicht ordnungsgemäß dokumentiert hatte. Auch in vier weiteren Fällen im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 29. Juni 2008 habe die 58-Jährige schlecht gearbeitet und sei deshalb von ihrem Arbeitgeber ermahnt worden. Vor Gericht hatte die Frau jedoch bestritten, eine Abmahnung erhalten zu haben. Sie war am 30. April 2009 nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen Diebstahls entlassen worden.

Die Mitnahme der sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro hatte die Frau damit gerechtfertigt, es habe sich um Essensreste aus der Verpflegung der Heimbewohner gehandelt, die sonst im Müll gelandet wären.

Urteil erregte bundesweit Aufsehen

Unterdessen hat sich im "Maultaschen-Fall" nun erstmals auch der Konstanzer Oberbürgermeister Horst Frank (Grüne) zu Wort gemeldet. Der oberste Dienstherr der Stiftung ließ erklären: Für die Spitalstiftung stehe der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner an erster Stelle. Die Mitarbeiterin habe mehrfach gegen Vorschriften verstoßen und betriebliche Anweisungen missachtet. Das Gericht habe bestätigt, dass das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Beschäftigten nicht mehr zu kitten sei.

Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hatte die fristlose Kündigung der Frau am 16. Oktober für rechtens erklärt und die Klage der 58-Jährigen gegen den Rauswurf abgewiesen. Der Richterspruch hatte bundesweit Aufsehen erregt und fügt sich in eine Kette von Fällen fristloser Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatell-Delikte.

Letzte Änderung am: 29.10.2009, 13.39 Uhr

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