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StuttgartHaftstrafe für Wahrsagerin wegen Betrugs
Eine Wahrsagerin ist vom Landgericht Stuttgart zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Frau ergaunerte sich über 200.000 Euro von gutgläubigen Kunden, die unter anderem aus Waldenbuch und Denkendorf stammen.

Zusätzlich zur Haftstrafe hat das Landgericht eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verhängt.
Die 35-jährige Kölnerin hat laut Anklage insgesamt 92 Kunden um teilweise fünfstellige Beträge betrogen. Ihren Kunden hatte die Wahrsagerin Hilfe in Lebenskrisen und übernatürliche Kräfte versprochen. Dabei setzte sie die Klienten teilweise psychisch stark unter Druck.
In einem Fall soll sie einer Frau gesagt haben, ihre Tochter sei vom Teufel besessen, den sie austreiben könne. Einer anderen Frau soll sie gedroht haben, ihre Tochter würde einen Magenbruch erleiden, sollte die Mutter ihre Zahlungen einstellen.
Hohe Haftstrafe gefordert
Einige Opfer seien durch die Wahrsagerin beinahe in den Ruin getrieben worden sein, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert.
Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert, da die betrogenen Kunden die Wahrsagerin freiwillig besucht und an sie geglaubt hätten.
Die Angeklagte selbst saß bereits beinahe neun Monate lang in Untersuchungshaft und gestand vor Gericht ein, Fehler gemacht zu haben. Sie wolle das Gesetz nie wieder brechen.
Letzte Änderung am: 18.03.2009, 17.47 Uhr
