… schließlich ist nicht jedes Schwein ein Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschwein. Das Fleisch dieser Tiere darf nur dann als schwäbisch-hällisch ausgegeben werden, wenn das besondere Schwein auch im Landkreis Schwäbisch Hall und den fünf umliegenden Landkreisen seinen Rüssel grunzend in saftige Wiesen gesteckt hat. Geschlachtet und verarbeitet werden darf auch nur da, sonst nirgendwo.