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Studiengebühren Wer zahlt ab wann wie viel...

Ab dem Sommersemester 2007 müssen alle Studierenden an einer staatlichen Hochschule oder Berufsakademie in Baden-Württemberg pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Rheinland-Pfalz möchte auf eine generelle Erhebung von Studiengebühren verzichten. Hier ist im Gespräch, nur von denjenigen eine Gebühr einzuziehen, die ihren Erstwohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz haben.

Collage: Hände mit Geldscheinen dahinter Studenten im Hörsaal

Derzeit müssen sich in Baden-Württemberg lediglich diejenigen Studierenden der staatlichen Hochschulen und Berufsakademien an den Kosten des Studiums beteiligen, die die Regelstudienzeit überschreiten. Diese Langzeitstudierenden zahlen eine Gebühr in Höhe von 510 Euro pro Semester. Ab dem kommenden Semester erheben die neun staatlichen Hochschulen sowie die acht Berufsakademien im Land Gebühren von allen Studierenden. Damit entfällt die bisherige Langzeitstudiengebühr. Der Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule in Höhe von 40 Euro pro Semester bleibt jedoch bestehen. Unabhängig von den Studiengebühren sind auch die Beiträge für die Studentenwerke, die etwa 40 bis 70 Euro betragen.

Ausnahmen und Finanzhilfen

Für die Studiengebühren gelten allerdings Ausnahmen. So sollten beispielsweise diejenigen Studierenden von der Zahlungsaufforderung ausgenommen werden, die kleine Kinder bis acht Jahre haben. Als Sonderfälle gelten ebenso Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die ihrerseits Gebühren für Studium zahlen oder gezahlt haben.

Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen bei der landeseigenen L-Bank, das erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden muss.

Rheinland-Pfalz befürchtet Studenten-Migration

Rheinland-Pfalz lehnt im Gegensatz zu seinen CDU-regierten Nachbarländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland eine allgemeine Studiengebührenerhebung ab dem ersten Semester strikt ab.

Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums strebt Rheinland-Pfalz in erster Linie einen neuen Lastenausgleich der Länder in der Studienfinanzierung an. Dabei ist vorgesehen, dass zwischen den Bundesländern Ausgleichszahlungen für landesfremde Studierende gezahlt werden. Nach einem solchen Modell müsste Baden-Württemberg beispielsweise in den Länderfinanzausgleich einzahlen, wenn ein Stuttgarter die Uni Mainz besucht.

Falls dieser bei der CDU umstrittene Plan nicht zu Stande kommt, will die Landesregierung ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren für Studenten ohne Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz einführen. Damit soll verhindert werden, dass sich Studierende aus den angrenzenden Bundesländern an rheinland-pfälzischen Unis einschreiben, um Kosten zu sparen. Eine solche Ungleichbehandlung von Studierenden könnte jedoch juristisch anfechtbar sein - in Bremen ist eine solche Regelung vor Gericht bereits gescheitert. Ein "Plan C" der Landesregierung sieht vor, dass zwar Gebühren für alle eingeführt werden, Landeskinder diese aber durch Stipendien zurückerstattet bekommen.

Studiengebühren
Nordrhein-Westfalen:
Die Unis entscheiden ab dem WS 2006/2007 eigenverantwortlich, ob und in welcher Höhe sie Studienbeiträge erheben. Maximal 500 Euro pro Semester.
Hessen:
Ab dem WS 2007/2008 Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro je Semester an den zwölf Hochschulen des Landes.
Saarland:
Ab dem WS 2007/2008 an den vier staatlichen Hochschulen Studiengebühren in Höhe von 300 Euro für das erste und zweite Hochschulsemester und 500 Euro pro Semester für die weiteren Semester sowie das Studium in konsekutiven Master-Studiengängen.

Letzte Änderung am: 13.10.2006, 12.57 Uhr