Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Neuregelung zu schaffen. [mehr zu: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig]