MARKTCHECK fragt Möller
aus der Sendung vom Donnerstag, 8.12.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
In Zukunft müssen viele Verbraucher mehr für ihren Strom bezahlen. Das Ende der Fahnenstange scheint längst nicht erreicht - im Jahresverlauf 2012 drohen weitere Erhöhungen. Da stellt sich die Frage: "Kann mein Versorger mir einfach den Saft abdrehen, wenn ich die Preiserhöhung nicht bezahle?" Außerdem erläutert der MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, wie man sich bei überhöhten Abschlagszahlungen am besten verhält, inwieweit sich Preisgarantien lohnen und was ein Tarif- oder Anbieterwechsel bringt.

MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller
In den letzten zehn Jahren ist der Strompreis von 14 auf 24 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Jedes Jahr wurde es ein bisschen mehr! Grund genug, mal genau hinzusehen, ob das alles so rechtens ist. Und ist dem so, sollte man über einen Anbieterwechselnachdenken. Doch nicht jeder Stromanbieterwechsel macht glücklich.
Iris H. hat ihren Stromanbieter gewechselt und war am Anfang sehr zufrieden mit dem Angebot. Es gab einen Neukundenbonus und es gab die Möglichkeit einer monatliche Zahlungsweise. Sie hatte nichts auszusetzten, hat ihren Anbieter gewechselt und zahlt jetzt jeden Monat einen Abschlag von 75,- Euro.
Nach einem Jahr informiert sie ihren Anbieter Envacom über den Zählerstand. Und wartet seitdem auf die Abrechnung samt versprochenem Neukundenbonus. Nach zwei Monaten telefoniert sie mit Envacom. Weitere Zeit vergeht, sie mailt , sie sie schickt Einschreiben und will endlich eine Abrechnung. Denn sie hat ja noch ihren Neukundenbonus zu bekommen. Es passiert aber nichts.
Schließlich rechnet sie selbst: 100,- Euro hat sie danach zu viel gezahlt für das eine Jahr. Zusammen mit dem Neukundenbonus sind es 240,- Euro, die Envacom ihr schuldet. Daraufhin versucht sie den monatlichen Abschlag zu kürzen, doch auch das funktioniert nicht richtig.
MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller empfiehlt, mit den Unterlagen zu einer Verbraucherzentrale zu gehen. Sie haben Möglichkeiten, Druck zu machen. Und er sieht zwei Punkte, in denen sich das Unternehmen nicht an geltendes Recht gehalten hat: Zum einen müssen Energieunternehmen nach sechs Wochen die Rechnung schicken (Energiewirtschaftsgesetz § 40). Und zum anderen müssen sie innerhalb von vier Wochen auf eine Beschwerde reagieren. Daher hält er es auch für sinnvoll, in einem solchen Fall die Bundesnetzagentur zu informieren. Und als letzte Möglichkeit kann man auch den Rechtsweg beschreiten.
Die Gefahr, dass man sein Geld nicht zurückbekommt, beispielsweise weil der Anbieter Pleite geht, hält er dagegen eher für gering. Die Pleite von TelDaFax sei da eine Ausnahme, die sich aber schon früh angekündigt habe. Aber zur Sicherheit hilft auch bei dieser Sorge die Verbraucherzentrale weiter, denn sie kann die Unternehmen gut einschätzen.
Er vermutet, dass der Anbieter überfordert ist. Denn bei kleinen Anbieters sei es oft eher so, dass sie, wenn sie einen günstigen Preis anbieten, plötzlich von neuen Kunden überschwemmt werden. Und dann reicht die Logistik der Firmen nicht aus und sie werden mit dem Ansturm nicht fertig.
Es ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach, eine Stromabrechnung zu verstehen und daraus ablesen zu können, ob man vielleicht zu viel Strom verbraucht. Doch auch da gibt es Hilfe: Das Energiewirtschaftsgesetz, insbesondere die Paragrafen 40, 41 und 42 lesen sich praktisch wie eine Gebrauchsanleitung für die Stromabrechnung. Sie können genau sehen, was alles enthalten sein muss,
Außerdem muss seit neuestem der Rechnung immer eine Grafik beiliegen, aus der Sie entnehmen können, ob Sie mit ihrem Verbrauch im Durchschnitt liegen. Ein vierköpfiger Haushalt zum Beispiel sollte nicht mehr als 5.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen.
Seit 1. November 2011 gibt es die Schlichtungsstelle Energie. Alle Verbraucher, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen, können sich an sie wenden. Die Schlichtung ist kostenlos.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133, 10117 Berlin
Tel: 030 / 27 57 240 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Bis zu 25 Prozent wollen einige Energieversorger im nächsten Jahr den Strompreis erhöhen. Und meist erhöhen die Stromversorger ihre Preise ganz still und leise - so scheint es jedenfalls. Aber ganz so einfach können sie es sich nicht machen: Sechs Wochen vor einer Preiserhöhung müssen die Versorger das offiziell und schriftlich ankündigen. Der Kunde kann dann Einspruch dagegen einlegen. Anschließend muss der Versorger nachweisen, dass die Preiserhöhung "rechtmäßig" war. Tut er das nicht, muss man den Aufschlag erst mal nicht zahlen, so der MARKTCHECK-Rechtsexperte. Und der Energieversorger darf einem daraufhin auch nicht einfach den Strom abschalten, denn Strom zu bekommen ist eine Daseinsvorsorge, so Karl-Dieter Möller. Auch einer Abmahnung kann man seiner Meinung nach gelassen entgegen sehen, denn im Zweifelsfall müsste der Energieversorger prozessieren. Soll das zum Erfolg führen, muss er aber gute Gründe haben, denn der Gesetzgeber sagt, dass eine Stromerhöhung der Billigkeit entsprechen und angemessen sein muss. Und das muss der Stromanbieter tatsächlich darlegen. Er kann nicht einfach sagen, es ist alles teurer geworden, deshalb erhöhe ich den Preis. Er muss es dezidiert darlegen, also zum Beispiel, dass ein Stromleitungsnetzneubau zu dieser Preiserhöhung geführt hat.
Außerdem hat der Verbraucher bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nur, wenn er eine Grundversorgung abgeschlossen hat. Bei einem Zeitvertrag hingegen kann man erst zum Vertragsende aussteigen.
Jeder fünfte hat schon mal den Stromanbieter gewechselt. Aber so verlockend günstig manche Tarife auch immer erscheinen mögen, man muss sehr genau hinschauen, damit es nachher keine böse Überraschung gibt!
Um bei den vielen Stromanbietern nicht den Überblick zu verlieren, nutzt man dafür am besten Tarifrechner im Internet. Aber nicht nur einen, denn jeder hat so seine Tücken. Bei allen reicht es nicht aus, den Stromverbrauch und die Postleitzahl einzugeben, denn die Voreinstellungen sind wichtig: Bei Angeboten mit Kaution und Vorkasse ist oft schon ein Häkchen gesetzt. Das sollte man im Zweifelsfall lieber entfernen, denn wenn der Anbieter pleite geht, ist man sein Geld los. Allerdings sieht Karl-Dieter Möller darin durchaus auch eine Chance viel Geld zu sparen, da der Strom bei einer Vorauszahlung bis zu 50 Prozent günstiger sein kann. Man muss sich also genau überlegen, wie risikobereit man ist.
Beim Ergebnis sollte man nicht nur auf den Preis achten, sonst hat man schnell ein Paket gebucht, bei dem man eine bestimmte Menge Strom bezahlen muss, ob man sie nun verbraucht oder nicht. Auch bei Preisgarantieren heißt es genau hinzuschauen: Sie sollten mindestens für ein Jahr gelten, denn wenn die Garantie ausläuft, können die Anbieter jederzeit
den Preis erhöhen. Und das tun sie dann auch meistens! Wer dann noch darauf achtet, dass die Kündigungsfrist höchstens einen Monat beträgt, kann auch den neuen Anbieter schnell wieder verlassen, falls man nicht zufrieden ist.
Generell wünscht sich der MARKTCHECK-Rechtsexperte, dass alle ein bisschen wechselfreudiger werden, damit mehr Leben in den Strommarkt kommt. Man braucht auch keine Angst davor haben, dass man in der Wechselphase plötzlich im Dunkeln sitzt. Sollte irgendetwas schief gehen, landet man wieder beim alten Stromanbieter, der muss dann den Strom zunächst mal weiterliefern.
Der MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller liest einmal im Monat seinen Strom ab und hatte dadurch über die Jahre hinweg ein paar kleine Erfolgserlebnisse. Zum Beispiel, als er einen neuen Kühlschrenk bekam und gleich schauen konnte, wie viel Strom er damit einspart. Für ihn beginnt der Umweltschutz im Kleinen, und wenn man dann die Reduzierung des Stromverbrauchs beispielsweise durch Energiesparlampen direkt ablesen kann, ist das eine Ermunterung weiterzumachen. Und: Aus aus vielen kleinen Ersparnissen kann eine ganz schön große werden.
Letzte Änderung am: 07.12.2011, 21.00 Uhr