aus der Sendung vom Donnerstag, 9.6.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Im Urlaub will man sich etwas Besonderes gönnen. Umso ärgerlicher, wenn man 5.000,- Euro für eine Luxus-Kreuzfahrt bezahlt, die Reise abgesagt wird und trotz Sicherungsschein die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt.

In Nizza sollte die Tour starten - eine Traumkreuzfahrt mit der MS Delphin. Doch zwei Urlauber erleben an Bord das Unglaubliche. In einer Durchsage erfahren sie, dass es ein technisches Problem mit dem Schiff gibt. Die Pumpe sei kaputt und könne nicht ausgewechselt werden. Schließlich bricht der Veranstalter die Reise ab, angeblich wegen technischer Defekte. Kurze Zeit später ist die Firma insolvent. Was geschieht mit den 5.000,- Euro Kosten für die geplatzte Reise?

Zum Glück haben die Urlauber als Pauschalreisende einen so genannten Sicherungsschein. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, springt eine Versicherung ein und erstattet den Reisepreis. Doch die Zürich-Versicherung weigert sich, die Kosten zu erstatten. Sie behauptet, dass die Reise nicht wegen der Insolvenz ausgefallen ist, sondern wegen anderer Probleme.
Zwischen Reiseabbruch und Insolvenz liegen jedoch nur gut zwei Wochen. Für Reiserechts-Experten handelt es sich deswegen um einen klaren Versicherungsfall. Schließlich liegt der Verdacht nahe, dass die Firma bereits zum Zeitpunkt des Reiseabbruchs zahlungsunfähig war.
Doch die Zürich-Versicherung bleibt bei ihrer Sicht der Dinge: "Zum Reisezeitpunkt – und auch danach – war der Veranstalter weder zahlungsunfähig noch insolvent; der vorzeitige Abbruch der Kreuzfahrt war folglich kein versichertes Ereignis."
Trotz Sicherungsschein müssen die geprellten Urlauber beweisen, dass der Veranstalter schon beim Reiseabbruch insolvent war. Rechts-Experten kritisieren das, denn Reisende können natürlich nicht die Buchhaltung der Firma durchleuchten. Dadurch haben sie vor Gericht große Nachteile.
Als MARKTCHECK beim Insolvenzverwalter nachhakt, bestätigt sich allerdings der Verdacht. Der Veranstalter war bereits bei Reiseabbruch in Zahlungsnöten. Doch auch diese Tatsachen streitet die Zürich-Versicherung ab. Das Gutachten des Insolvenzverwalters sei nicht neutral und gebe nur Mutmaßungen wieder.
Die zwei Urlauber wollen sich jedoch nicht unterkriegen lassen. Sie haben sich einen Anwalt genommen. Ihre 5.000,- Euro werden sie einklagen.
Letzte Änderung am: 09.06.2011, 21.00 Uhr