MARKTCHECK-Top 3
aus der Sendung vom Donnerstag, 2.2. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Für viele bedeutet die so genannte fünfte Jahreszeit Ausnahmezustand: Manch einer fühlt sich genervt, andere glauben sich alles erlauben zu können. Ganz so ist es nicht! Worauf man achten sollte und was überhaupt nicht geht, zeigen die MARKTCHECK-Top 3 der Fasnachts-Mythen.

An Fastnacht kann man es richtig krachen lassen, egal wie spät es ist und auf Nachbarn muss man keine Rücksicht nehmen.
Wer das glaubt und die Musik in der Wohnung voll aufdreht, liegt oft daneben. Nur in fastnachtstypischen Gegenden, wie dem Rheinland oder Mainz gibt es von Gerichten grünes Licht für laute Musik. In einem Westerwald-Dorf dagegen bekam ein Nachbar recht, dem die Narren zu laut waren. Solche Feiern seien nicht prägend für den Ort, urteilte der Richter.

Mancher Narr will auch verkleidet ins Büro, zumindest an den tollen Tagen. Das sollte er jedoch besser lassen. Gegen kleine Accessoires haben zwar die wenigsten Chefs etwas, aber die volle Montur bleibt besser zu Hause. Man riskiert sonst eine Abmahnung, genau wie alkoholisierte Kollegen.
Narrenfreiheit gibt es dagegen an Weiberfastnacht. Wer an so einem Tag mit Krawatte ins Büro kommt, darf sich nicht beschweren. Zumindest in den Fastnachtshochburgen gilt das als Zustimmung zum Abschneiden.
Aber Vorsicht! Außerhalb der karnevalistischen Gebiete droht Schadenersatz. Eine Angestellt musste beispielsweise 20,- Euro zahlen, da sie ihrem Chef die Krawatte abschnitt.

Die Fastnachtsumzüge sind für Hunderttausende der Höhepunkt der närrischen Saison. Nicht nur Kinder versuchen die von den Wagen geworfenen Bonbons zu ergattern. Doch tatsächlich gab es schon Verletzte. Einem Zuschauer war durch ein fliegendes Bonbon ein Schneidezahn abgebrochen. Er verklagte den Veranstalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Richter lehnten die Forderung jedoch ab. Wer an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, muss dieses Risiko hinnehmen.
Letzte Änderung am: 02.02.2012, 21.00 Uhr