Navigation

Volltextsuche

MARKTCHECK-Service

MARKTCHECK-Coaching

SWR Fernsehen - Am besten Südwesten Making of...

Das Making of zu den neuen Imageclips des SWR Fernsehens.

3:14 min

Fernsehen im SWR

Bahnfahrten Welche Rechte haben Reisende?

MARKTCHECK fragt Möller

aus der Sendung vom Donnerstag, 12.1. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Wer hat den Ärger nicht schon mal erlebt - eine Zugverspätung. Wenn dadurch Termine verpasst werden, kann dies auch ganz schön teuer sein. Muss dann die Bahn für den entstandenen Schaden aufkommen? Außerdem: Darf die Bahn am Schalter höhere Preise verlangen als am Automaten? Und was tun, wenn die Bahn Sie als Schwarzfahrer behandelt, obwohl Sie sich unschuldig fühlen? Fragen zum Thema Bahnfahren beantwortet der MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller.

ICE fährt in den Bahnhof ein

Schwarzfahrer ohne Absicht

Viele unserer Zuschauer schreiben uns ihre Bahn-Erlebnisse. Oft geht es dabei um das Thema Schwarzfahren, obwohl man ein Ticket hatte. Offenbar kann man bei der Bahn sehr schnell zum Schwarzfahrer werden, selbst wenn man sich wirklich keiner Schuld bewusst ist.
Karen S. ärgert sich immer noch, wenn sie Züge sieht. Denn sie wird an eine besonders teure Bahnfahrt erinnert: 91,- Euro statt 5,20 Euro. Rückblick: Vor einem Jahr fuhr ihre 17-jährige Tochter von Lauffen im Nahverkehrszug nach Heilbronn. Es steigen noch einige andere Reisende mit ein.

Unerwarteter 1.-Klasse-Bereich

Kaum saßen die Reisenden, kam ein Kontrolleur, verlangte die Fahrkarten und dann auch noch die Personalausweise. Er erklärte, dass sie in der 1. Klasse säßen. Offenbar war ein Zweite-Klasse-Waggon einfach umbenannt worden. Einziger Hinweis: Ein Zettel - angeklebt am Treppenaufgang in den 1. Stock des Zuges. Ansonsten war der Innenraum nicht von der 2. Klasse zu unterscheiden. Tage später trudelt eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung ein: 40,- Euro Strafe soll sie für ihre Tochter zahlen. Karen S. kann es kaum glauben. Sie legt Widerspruch gegen die Strafzahlung ein. Doch auch acht Briefe später bleibt die Bahn hart: Inzwischen hat sie das ganze einem Inkasso-Unternehmen übergeben und fordert nun 91,- Euro! Übrigens: Fünf weiteren Mitreisenden wurde ebenfalls aus gleichem Grund ein Straffahrgeld aufgebrummt.

Bahn muss 1. Klasse klarer kennzeichnen

Unser MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller hält das nicht für richtig. Die Bahn muss hier deutlicher machen, dass es sich hier um eine 1. Klasse handelt. Denn allein die Bestuhlung weist auf die 2. Klasse hin. Und wenn man häufig fährt, kann man das natürlich verwechseln.
Die Bahn hat sogar Reisende, die nur durch die 1. Klasse Wagen gegangen sind als Schwarzfahrer haftbar gemacht. Auch das geht nach Ansicht unseres Rechtsexperten zu weit.

Nach unserer Berichterstattung hat die Bahn auf ihre Forderung gegenüber Karen S. verzichtet.

Hendrike Brenninkmeyer im Gespräch mit Karl-Dieter Möller

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Bahn

Es stellt sich überhaupt die Frage, wann ein Bahnkunde Schwarzfahrer ist. es wird von Fällen berichtet, dass Reisende sogar mehr bezahlt haben, als das richtige Ticket gekostet hätte und trotzdem als Schwarzfahrer zur Kasse gebeten wurden.
In solchen Fällen sollte man an die Bahn schreiben. Wenn die nicht einsichtig ist, kann man sich an die Schiedsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin wenden. Das kann man entweder per Brief oder auch im Internet machen und dann bekommt man innerhalb von einem Monat eine Antwort und innerhalb von drei Monaten muss der Fall auch abgewickelt sein. Die Schlichtung ist für den Kunden kostenlos.
Sollte die Bahn ein Inkassounternehmen einschalten und Mahnungen kommen, muss man noch keine Angst bekommen. Am besten man fragt bei der SÖP nach.
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, muss man reagieren. Dann muss man entweder Widerspruch einlegen oder zahlen. Im Zweifel sollte man sich juristischen Rat holen und Chancen und Risiken abwägen.

Verwirrende Preispolitik

Die Preispolitik der Bahn sorgt ebenfalls immer wieder für Unmut. Gerade im Dezember 2011 sind die Ticketpreise im Fernverkehr um fast 4 Prozent gestiegen. Auch die Preise für Reservierungen wurden teilweise erhöht. Wer am Automaten bucht, verzweifelt oft an der Technik. Nicht selten hält man am Ende das falsche Ticket in den Händen. Wer blickt da noch durch? Sparpreis, Normalpreis, Aktionspreis. Häufig finden sich nicht einmal Vielfahrer im Tarifwirrwarr der Deutschen Bahn zurecht. Also doch besser gleich ins Reisezentrum, oder?

Darf die Bahn den Service im Reisezentrum berechnen?

Im Prinzip darf die Bahn am Schalter mehr verlangen, als am Automaten. Als Diskriminierung älterer Leute, die es am Automaten scheinbar oft schwerer haben, gilt dies aber nicht. Nach einer Auswertung der Bahn nutzen jüngere und ältere Reisende gleichermaßen die Bahnautomaten bzw. die Schalter. Deshalb hat ein Gericht der Bahn Recht gegeben (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.07.2010, Az.4 MB 43/10).

Gibt es Schadenersatz bei Verspätungen?

Dauerbrenner-Thema bei der Bahn sind Verspätungen. Die Bahn sieht sich da auf dem richtigen Weg. Wenn man Bahnreisende befragt, gehören Verspätungen allerdings immer noch zu den Hauptärgernissen. Denn so eine Verspätung kann richtig teuer werden.

Rail and Fly (Comiczeichnung)

Bahn verspätet - Flieger verpasst

Urlaub von Anfang an - mit der Bahn! Richtung Dominikanische Republik soll es gehen. Mit Rail & Fly kann nichts schief gehen - oder? Mit zwei Stunden Verspätung reicht es nicht mehr für den Abflug. Der Flieger ist weg! Eine Odyssee beginnt: Bahnfahrt zum anderen Flughafen, dort Übernachtung im Hotel und ein neuer Flug. Die Zusatzkosten belaufen sich auf 1.000 Euro. Der BGH hat den Reiseveranstalter zur Zahlung verurteilt (BGH, Urteil vom 28. 10. 2010, Az. Xa ZR 46/10).
Hintergrund: Bei dem Rail & Fly-Ticket hat der Reiseveranstalter die Bahnfahrt als eigene Leistung angeboten. Die Bahn ist dabei nur sogenannter Erfüllungsgehilfe. Der Reisende hat also Anrecht auf Erstattung der Zusatzkosten.
Achtung: Dies gilt nur für Pauschalreisende unter bestimmten Umständen. Viele Reiseveranstalter haben inzwischen auch reagiert und diese Haftung im Reisevertrag ausgeschlossen. Zwar ist das Ticket mit eingeschlossen, aber für den Anschluss zum Flug wird der Kunde verantwortlich gemacht.

Kein Schadenersatz von der Bahn - nur Entschädigungspauschalen

Die Deutsche Bahn AG muss bei einer Zugverspätung nicht die Kosten für einen verpassten Flug übernehmen. (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 15. 10. 2003 -2-1 S 131/03). Die Bahn selbst haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Verspätungen. Das ist jedoch schwer nachzuweisen.

Entschädigung nach EU-Fahrgastrechten

Ansonsten bezieht sich die Entschädigung nur auf einen Bruchteil des Reisepreises:

  • Bei 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent erstattet, bei über zwei Stunden gibt es 50 Prozent zurück. (Bagatellgrenze: Der Erstattungsbetrag muss mehr als 4,- Euro betragen.)
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80,- Euro erstattet.
  • Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
  • Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Kein Anspruch auf bestimmten Platz

Reisende haben zwar einen Anspruch auf die Beförderung, aber nicht auf einen Sitz- oder Stehplatz. Wenn der Zug zu voll ist und es zum Beispiel auch zu Gefahren käme, dann hat man keinen Anspruch, dann muss man den nächsten Zug nehmen.



Bahnfahrten

MARKTCHECK,  12.1.2012 | 10:53 min

Letzte Änderung am: 18.01.2012, 15.30 Uhr

Unsere geplanten Themen:
• Pflegestufen
• Kräuter aus dem Garten
• Werbeaussagen
• Pommes Frites im Test
• Laminat mit Mängeln
• Top 3: Fluggastrechte

Voting

Welcher Beitrag hat Ihnen am Besten gefallen?

Die Ergebnisansicht wird nach dem Abstimmen berechnet, ohne dass die Seite neu geladen wird (Javascript-Funktion, für Vorlese-Applikationen ggf. Javascript deaktivieren).
Voting

Das Ergebnis dieser Abstimmung ist nicht repräsentativ.

MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
Pause
1/4
Vorheriges Bild Nächstes Bild
Schreiben Sie uns! Ihr Fall in MARKTCHECK

Ärger mit Unternehmen oder Behörden? Sie möchten Ihr Heim verschönern und suchen nach Rat? [mehr zu: Ihr Fall in MARKTCHECK]

Hendrike Brenninkmeyer MARKTCHECK Unsere Moderatorin

Hendrike Brenninkmeyer führt Sie durch die Sendung MARKTCHECK. [mehr zu: Unsere Moderatorin]

MARKTCHECK-Baucoach Grafik MARKTCHECK-Baucoach Heimwerken und Renovieren

Fliesen legen, Türen lackieren und was es sonst alles so zu Hause zu tun gibt: MARKTCHECK-Baucoach Waldemar Eider weiß, wie man die Dinge anpacken muss. Schreiben Sie uns, wenn er Ihnen zur Hand gehen soll. [mehr zu: Heimwerken und Renovieren]