MARKTCHECK-Top 3
aus der Sendung vom Donnerstag, 21.7.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Bei sommerlicher Wärme ist der Gang ins Freibad oder an den Badesee für viele Menschen ein absolutes Muss. Neben dem Sonnenbaden und Planschen im kühlen Nass gehören aber immer wieder auch einige Ärgernisse über andere Badegäste dazu. MARKTCHECK hat für Sie die Top 3 des Ärgers am Badesee zusammengestellt und sagt Ihnen, wo sogar Strafen drohen.
Bei sommerlicher Wärme ist der Gang ins Freibad oder an den Badesee für viele Menschen ein absolutes Muss. Neben dem Sonnenbaden und dem Planschen im kühlen Nass gehören aber immer wieder auch einige Ärgernisse über andere Badegäste dazu.
MARKTCHECK hat für Sie die Top 3 des Ärgers am Badesee zusammengestellt und sagt Ihnen, was sogar teuer werden kann.

Wer sich gern ohne textile Hüllen ungehemmten Badefreuden hingeben möchte, sollte nicht mit dem Verständnis der anderen Badegäste rechnen. Nackt Baden ist nicht erlaubt. Der hüllenlose Auftritt in der Öffentlichkeitkann sogar als Belästigung der Allgemeinheit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Umgekehrt gilt aber auch, dass an ausgewiesenen FKK-Zonen an Badeseen Kleidung nichts am Körper zu suchen hat.

Am Badesee, vielleicht sogar mitten im Wald, kann man die Natur und die Stille genießen, so lange keine laute Musik vom Nachbarn herüber dröhnt. Doch die muss man sich nicht gefallen lassen, denn an vielen Seen ist per Haus- beziehungsweise Badeordnung geregelt, dass laute Musik nicht zulässig ist. In Rheinland-Pfalz verbietet sogar ein Gesetz die Discobeschallung. Lärmende Kinder fallen allerdings nicht unter den Lärmschutz.
Es muss aber gar nicht erst zum Ärger kommen: Gegenseitige Rücksichtnahme hilft immer am Besten.

Wenn die Blase drückt, einfach im Wasser laufen lassen - daran scheiden sich die Meinungen. Die einen finden es absolut eklig, andere meinen, dass nichts dabei sei. Erlaubt ist das Wasser lassen im Schwimmbad nicht. Wer erwischt wird, muss mit einem Hausverbot rechnen. Gesundheitsgefährdend ist das Pinkeln im Wasser nur für den Übeltäter, denn Keime können in die Harnröhre gelangen und eine Blasenentzündung verursachen.
Im Schwimmbad zeugt übrigens starker Chlorgeruch von Pinkelalarm, denn der typische Geruch entsteht erst durch die Reaktion von Chlor mit dem Urin im Wasser. Der Einsatz von Chemikalien im Wasser, die angeblich Pinkler durch Verfärbung des Wassers kenntlich machen, gehört ins Reich der Legenden. Diese Mittel gibt es zwar, doch sie werden nicht verwendet, da sonst bald alle Schwimmbäder sehr buntes Wasser hätten.
Letzte Änderung am: 21.07.2011, 21.00 Uhr