aus der Sendung vom Donnerstag, 22.9.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Die Heizkosten steigen scheinbar stetig. Abhilfe soll immer öfter eine energetische Sanierung und dabei besonders die Wärmedämmung des Hauses bringen. Die Kosten solcher Sanierungsmaßnahmen sind jedoch sehr hoch. Lohnt sich eine Dämmung also wirklich?
Eigentümer können Modernisierungskosten in bestimmten Grenzen auf die Mieter umlegen. Doch nicht alles ist erlaubt. MARKTCHECK klärt auf.

Der Gebäudeenergieberater Friedrich Hoffmann betreut Baumaßnahmen, mit denen Häuser nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung saniert werden. Er ermittelt mit den Eigentümern die notwendigen Veränderungen und betreut den Bauablauf.
Bei einem kleineren Wohnhaus war es sogar notwendig, den Balkon abzureißen. Er hätte sonst ganz eingedämmt werden müssen, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dann wäre Tauwasserbildung und in der Folge Schimmel möglich gewesen.
Ohne den Balkon kann das Haus rundum gleichmäßig wärmegedämmt werden.
Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung verlangen, dass modernisierte Altbauten höchstens 40 Prozent mehr Energie verbrauchen dürfen als ein Neubau. An dem Haus sind deshalb weitere Veränderungen erforderlich. Statt der alten, einfach verglasten Fenster gibt es moderne mehrfach verglaste Fenster.
Tatsächlich wurde das gesamte Haus, ein Familienerbstück, bis auf die Grundmauern entkernt. Eine neue Heizungsanlage und moderne Sanitäreinrichtungen ergänzen die Sanierungsmaßnahmen. Insgesamt investiert die Eigentümerfamilie in das Zweifamilienhaus rund 100.000,- Euro.
So viel Geld investieren zu müssen, ist nicht ungewöhnlich. Ein Einfamilienhaus energieffizient zu sanieren, kostet laut Verband privater Bauherren 70.000,- Euro und mehr. Bei diesen hohen Kosten stellt sich die Frage, ob sich die Investition lohnt und wie viel Energie damit eingespart werden kann.
Die Energieberatungsgesellschaft "co2online" hat für MARKTCHECK bei mehr als 20.000 bereits sanierten Häusern nachgerechnet. Die Ergebnisse überraschen:
Die Erneuerung der Heizungsanlage kostet im Durchschnitt 4.500,- Euro. dadurch lassen sich rund 13 Prozent Energie einsparen. Wenn die Energiepreise jedes Jahr um etwa 5 Prozent steigen, rechnet sich die Investition nach 13 Jahren.
Die Fassadendämmung kostet durchschnittlich 17.000,- Euro. Bei 15 Prozent Energieeinsparung lohnt sich die Maßnahme damit erst nach 28 Jahren.
Noch weniger rechnen sich neue Fenster. Den hohen Kosten von 10.500,- Euro stehen niedrige Energieeinsparungen gegenüber, gerade 4 Prozent. Erst nach 41 Jahren haben Bauherrn die Ausgaben durch geringere Heizkosten wieder drin.
Der Energieberater Friedrich Hoffmann hat für die Eigentümerfamilie des Zweifamilienhauses eine jährliche Einsparung von 2.000,- Euro Heizkosten berechnet. Die Investition wird sich bei ihnen deshalb auch erst nach gut 30 Jahren rechnen. Sie sehen deshalb auch den ideellen Wert der energetischen Sanierung.
Auch der Energieberater kennt das Problem der hohen Kosten. Er erklärt deshalb, dass man beispielsweise die Wände dämmen sollte, wenn gerade eine notwendige Renovierung der Fassade ansteht. Außerdem sei der Komfortgewinn bei älteren Häusern zu berücksichtigen.

Eine andere Familie hat sich ein Einfamilienhaus gekauft und viel Eigenleistung investiert. Da bei der Dämmung jedoch viele Fehler möglich sind, ist das Fachwissen des Energieberaters gefragt. Bei falscher Dämmung können Bauteile des Hauses auskühlen. Dann bildet sich an den Übergängen möglicherweise Kondensat und in der Folge Schimmel.
Um die energiesparenden Maßnahmen finanzieren zu können, hat die Familie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsvergünstigtes Darlehen aufgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Altbau energetisch umfassend saniert wird. Der Energieverbrauch muss fast auf Neubauniveau sinken. Nur dann gibt es den Kredit mit besonders niedrigen Zinsen. Zudem gibt es noch einen Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten.
Im Keller hat die Familie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Diese Anlage spart Energie und hat weitere Vorteile. Beispielsweise wurde viel Baustaub aufgefangen. Daran ist auch der künftige Hygienegewinn erkennbar. Die Lüftungsanlage konnten sie sich auch wegen der Förderung leisten, die bei ihnen einige Tausend Euro ausmacht. Sogar die Arbeit des Energieberaters wird bezuschusst. Knapp die Hälfte seiner Kosten von 1.800,- Euro übernimmt die KfW.
Seit 37 Jahren wohnt Maria G. in ihrer Wohnung. Anfang des Jahres 2011 kündigte ihr Vermieter Modernisierungsarbeiten an, zum Beispiel die Installation einer Gas-Etagenheizung. Die an Parkinson erkrankte Rentnerin findet die Maßnahmen unnötig und fürchtet die Baustelle. Ihr bleiben nur 400,- Euro zum Leben im Monat. Nun soll ihre Miete um 110,- Euro steigen, das sind über 30 Prozent mehr.
Auch bei Martina W. hat der Vermieter das Haus saniert. Kurz nach dem Ende der Arbeiten fordert er monatlich 170,- Euro mehr Miete, eine Erhöhung von 60 Prozent.
Den betroffenen Mietern erscheint diese Erhöhung ungerecht. Doch nach einer energetischen Modernisierung dürfen Vermieter bis zu 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Und das, so die Erfahrung der Mietervereine, machen auch die meisten Vermieter. Allerdings nicht immer ganz korrekt.
Manche Vermieter rechnen bei Modernisierungsmaßnahmen die anfallenden Reparaturkosten mit in die Mieterhöhung ein. Muss beispielsweise der Putz erneuert werden, werden die Kosten dafür mit berechnet, obwohl das unzulässig ist. Der Putz muss nach 40 Jahren meist ohnehin erneuert werden. Dafür müsste ein Gerüst gestellt und anschließend das Haus gestrichen werden. Die Kosten dafür dürfen nicht in die Erhöhung einberechnet werden.
Da im Haus von Martina W. vor der Sanierung die Fenster teilweise undicht waren, die Heizungsanlage veraltet und die Fassade sanierungsbedürftig war, zweifelte sie, ob die Mieterhöhung so gerechtfertigt ist. Sie wendet sich an den Mieterverein und zusammen forderten sie den Vermieter auf, die Kosten im Detail offenzulegen. Im Laufe des Verfahrens bestätigt ein Gutachter, dass einige Sanierungsarbeiten altersbedingt ohnehin fällig waren. Kosten also, für die keine Mieterhöhung gefordert werden darf.
Nun zahlt sie nur rund 81,- Euro Miete mehr monatlich. Das ist für sie akzeptabel, da sich ihr Wohnkomfort verbessert hat. Doch die Einsparung an Heizkosten reicht bei Weitem nicht aus, um die Mieterhöhung auszugleichen.
Ein Experte des Deutschen Mieterbund (DMB) erklärt, dass der Mieter bei solchen Sanierungen meist draufzahlt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass es nicht auf die Wirtschaftlichkeit, sondern auf die Einsparung von Energie ankommt.
Nach dem Gesetz müssen Mieter eine Modernisierung grundsätzlich dulden. Immerhin kann bei größeren Maßnahmen die Miete gekürzt werden, beispielsweise bei Lärm und Schmutz halten Gerichte 20 bis 25 Prozent für zulässig. Ohne Heizung kann man in der kalten Jahreszeit die Miete sogar ganz einbehalten.
Letzte Änderung am: 22.09.2011, 21.00 Uhr