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Trinkwasserverordnung Neue Pflichten für Wohneigentümer

aus der Sendung vom Donnerstag, 27.10.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Statistisch verbraucht jeder Deutsche 123 Liter Trinkwasser am Tag. Unser Trinkwasser gilt als extrem sicher und zählt zu den am stärksten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland. Doch ab dem 1. November soll die Qualität des Leitungswassers noch besser gesichert werden. Dann tritt eine erneuerte Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie bedeutet auch ein Mehr an Aufwand für Gesundheitsämter, Wasserlabore und viele Vermieter.

Ein Eimer wird mit Wasser gefüllt.

Legionellen sind Bakterien, die eine Lungenentzündung verursachen können, die im schlimmsten Fall tödlich endet. Die Gefahr lauert besonders in Duschen, denn durch die Vernebelung des Wassers können winzige Teilchen eingeatmet werden. Vor diesem Infektionsrisiko sollen die Menschen in Deutschland mit der neuen Trinkwasserverordnung besser geschützt werden.

Risiko Wasserkessel

Eine Ausbreitung von Legionellen entsteht häufig durch eine zu niedrige Temperatur im Wasserspeicher. Bei 25 bis 45 Grad Celsius können sich Legionellen optimal vermehren. Erst ab etwa 60 Grad Celsius sterben die Bakterien ab.
Betroffen sind besonders Warmwasseranlagen mit mehr als 400 Litern Inhalt, wie sie in vielen Mehrfamilienhäusern stehen.

Mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 haben Vermieter die Pflicht, solche Anlagen beim Gesundheitsamt zu melden und ein Mal im Jahr muss die Wasserqualität überprüft werden. Das dürfen die Eigentümer jedoch nicht selbst übernehmen. Die Wasserproben dürfen ausschließlich von Mitarbeitern zugelassener Untersuchungslabore gezogen werden. In Baden-Württemberg gibt es aber nur etwa 40 Labore, die dazu in der Lage sind und in Rheinland-Pfalz sogar nur 16.

Zweckoptimismus der Behörden

Beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ist man trotz des zu erwartenden erheblichen Aufwandes optimistisch, dass die Untersuchungen möglich sind. Die Laboratorien seien dabei, ihre Kapazitäten für die neue Regelung aufzurüsten.
Außerdem habe die Bundesregierung bereits angekündigt, dass eine Änderung das Untersuchungsintervall künftig auf drei Jahre strecken solle, so Jürgen Ammon vom Verbraucherschutzministerium.

Kostensteigerung für Mieter und Vermieter

Die jährlichen, regelmäßigen Untersuchungskosten können Vermieter als Teil der Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Der Einbau passender Zapfstellen für die Wasserproben können aber nur abgewälzt werden, wenn die Arbeiten als Modernisierungsmaßnahme anerkannt werden. Das ist Ende Oktober 2011 jedoch noch nicht geklärt.
Beim Vermieterverband Haus und Grund Baden-Württemberg sieht man weitere Unklarheiten. Beispielsweise solle es für die fällige Meldung beim Gesundheitsamt Formblätter geben, in denen die Immobilie beschrieben wird. Diese Bögen sind noch nicht verfügbar. Außerdem gibt es eine Dokumentationspflicht für Eigentümer. Doch in welcher Form die Dokumentation zu erfolgen hat oder ob sie auch formlos möglich ist, weiß noch kein Gebäudeeigentümer.

Grenzwerte einhalten

Klar sind bisher nur die Grenzwerte für die Legionellen. Werden sie überschritten, kann es teuer werden. Beim Fachverband Sanitär, Heizung, Klima Baden-Württemberg sieht man hohe Kosten auf die Eigentümer zukommen, die von der Stärke des Befalls abhängen. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen können mehrere Tausend Euro teuer werden. Möglicherweise müssen auch die Leitungssysteme gereinigt werden, was weitere hohe Kosten verursacht.

Doch trotz der ungeklärten Fragen tritt die Trinkwasserverordnung in der neuen Form am 1. November 2011 in Kraft. Vermieter sollten sich unbedingt daran halten, sonst drohen Bußgelder. Und die lassen sich nie auf die Mieter umlegen.

Trinkwasserverordnung

MARKTCHECK,  27.10.2011 | 4:14 min

Letzte Änderung am: 27.10.2011, 21.00 Uhr

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