MARKTCHECK-Top 3
aus der Sendung vom Donnerstag, 9.6.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Selbst Essen zubereiten unter freiem Himmel, Feuer machen, Würstchen wenden - für viele ein unwiderstehlicher Sommerspaß. Die Weisheiten rund um das Grillen sind unerschöpflich. MARKTCHECK hat sich die häufigsten Grill-Irrtümer einmal näher angesehen.

Regelmäßig wird in deutschen Gärten das Fleisch auf dem Grill mit Bier abgelöscht. Angeblich soll das ein besonders gutes Aroma für das Fleisch geben. Doch das ist Quatsch, denn der Hopfensaft verdampft viel zu schnell als dass er dem Fleisch etwas von seinem Geschmack abgeben könnte. Stattdessen wird höchstens die Glut gelöscht und Asche aufgewirbelt.
Wer es extra würzig mag, nimmt lieber mariniertes Fleisch. Wenn der Grill ordentlich heiß ist, entsteht beim Brutzeln eine besonders aromatische Kruste.

Wenn der Nachbar seinen Grill anfeuert und die komplette Nachbarschaft einnebelt, kommt nicht wirklich Freude auf. Wenn es richtig ordentlich qualmt und dampft droht sogar ein Bußgeld wegen Luftverschmutzung. Wer jedoch in Maßen brutzelt, hat nichts zu befürchten. Die Grillgerüche muss der Nachbar akzeptieren - sogar mehrmals im Monat.
Anders ist es auf dem Balkon. Hier kann der Vermieter das Grillen mit Holzkohle verbieten. Ein Elektrogrill ist jedoch in den meisten Fällen in Ordnung.

Dem Grillen sind keine Grenzen gesetzt, denken viele. Stimmt aber nicht. Auf öffentlichen Flächen ist Grillen sogar grundsätzlich verboten. Jede Kommune legt in ihren Satzungen einzeln fest wo es erlaubt ist und wo nicht.
Auch bei Grundstücken in Waldnähe ist Vorsicht geboten. In Baden-Württemberg muss man mindestens 30 Meter Abstand einhalten, in Rheinland-Pfalz sogar 100. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem saftigen Bußgeld bestraft.
Letzte Änderung am: 09.06.2011, 21.00 Uhr