aus der Sendung vom Donnerstag, 14.7.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Immer wieder klingeln Kanalreinigungsfirmen an Haustüren und bieten kostenlose Prüfungen der Rohre an. Wer sich darauf einlässt, wird schnell mit unbedingt notwendigen und sehr teuren Reparaturarbeiten konfrontiert. Besonders gern scheinen diese Unternehmen bei arglosen älteren Menschen auf Kundenfang zu gehen.

Mittags klingeln die Männer an der Haustür. Ihr Auftritt wirkt professionell und sie haben sogar eine Kamera dabei. Sie versprechen im Rahmen einer angeblichen Aktion Rohrreinigung eine kostenlose Prüfung der Rohre. Doch am Ende soll die Rentnerin Charlotte S. eine Rechnung von fast 1.700,- Euro bezahlen.
Später erzählt die Rentnerin, dass sie von den Handwerkern überrumpelt wurde. Außerdem schienen sie nach der Form ihres Auftretens von der Gemeinde beauftragt zu sein. Die Handwerker stellten fest: Die Rohre seien fast zu, eine Verstopfung drohe. Die Reinigung würde normal 1750,- Euro kosten, ausnahmsweise aber nur 1700,- Euro.
Charlotte S. vertraute den Handwerkern im vermeintlich offiziellen Auftrag. Sie unterschrieb eine Auftragsbestätigung über 1.700 Euro. Zwei Monteure legten gleich darauf los, reinigten alle Rohre. Bei ihrer Nachbarin Johanna H. ging die Rohr-Aktion weiter. Auch dort klingelten die Handwerker an diesem Mittag, lockten mit dem kostenlosen Leitungscheck, die Abwasserrohre sind dort angeblich ebenfalls fast dicht. Eine Reinigung sei notwendig, behaupteten die Handwerker.
Johanna H. sah erst auf den zweiten Blick, dass die Rechnung 1.600,- Euro betragen sollte und erklärte sofort, dass sie diesen Betrag nicht zahlen könne. Am Ende unterschieb sie trotzdem.
Beide Frauen glaubten, dass die Aktion von der Gemeinde ausginge. Der Bürgermeister erklärt jedoch, dass so etwas absolut unüblich sei. Außerdem werde über derartige Maßnahmen vorher umfangreich informiert, beispielsweise im Mitteilungsblatt.
Er berichtet, dass er die Rohrfirma kontaktiert habe und klar machte, dass diese Aktionen auf dem Gebiet der Gemeinde nicht gewünscht seien.
Die Rohrüberprüfer haben mehrere Straßen abgearbeitet und weitere Rentner unterschrieben. Dabei sind solche Haustürgeschäfte eigentlich verboten. Die Rohrreinigungsfirma soll jedoch eine Reisegewerbekarte besitzen, findet MARKTCHECK heraus, und darf mit behördlicher Genehmigung auf Tour gehen. Aber auch dann gelten besondere Gesetze.
Es gilt das so genannte Haustürwiderrufsgesetz. Das bedeutet, dass Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Über dieses Recht muss konkret belehrt werden. Nach Ansicht eines Rechtsanwaltes hat der Vertrag der Rohrreiniger einige Fehler und könnte widerrufen werden. Die Betroffenen wurden nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte belehrt.

Im Auftrag von MARKTCHECK überprüft ein Rohrreinigungs-Meister vom Verband der Rohrtechnik-Unternehmen die Reinigungsarbeit. Er stellt fest, dass die Rohre zumindest sauber gereinigt sind. Der Verband sieht solche Aktionen jedoch kritisch.
Der Meister erklärt, dass eine Küchenleitung immer die am stärksten verschmutzte ist. Fett und sehr schlecht riechende Ablagerungen sind in den Rohren und sehen im Kamerabild schlimm aus. Anhand der Küchenrohre lasse sich aber nicht die angeblich notwendige Reinigung aller Rohre im Haus verkaufen.
Außerdem dauert eine solche Reinigung maximal vier Stunden. Der Fachmann und der Rechtsanwalt sind sich deshalb auch einig, dass die Rechnung der Rohrfirma zu teuer ist. Damit hätten die Rentnerinnen Möglichkeiten, wieder aus dem Vertrag zu kommen.
Der Rechtsanwalt erklärt, dass dies über die fehlende Widerrufsbelehrung möglich wäre. Zusätzlich wäre das Geschäft möglicherweise nichtig, da es sich um Wucher handeln könnte.
Die beiden Rentnerinnen ärgern sich, dass sie auf das Angebot eingingen. Sie haben den Vertrag inzwischen widerrufen.
Letzte Änderung am: 14.07.2011, 21.00 Uhr