aus der Sendung vom Donnerstag, 15.9.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Der Traum von den eigenen vier Wänden wird immer wieder zum Alptraum, besonders wenn das nach eigenen Vorstellungen umgebaute und renovierte Haus plötzliche neue, tierische Mitbewohner hat. MARKTCHECK geht einem ganz besonderen Fall nach.

Hinter fast allen Wandverkleidungen und sogar im Toilettenkasten fand Marion B. Schmutz und Kot von Mäusen und Ratten und sogar tote Tiere. Auch ein Kammerjäger konnte nur Löcher bohren, Fallen in die Wände schieben und Gift streuen. Nur drei Ratten starben daran.
Damit hätte Marion B. nie gerechnet, als sie sieben Jahre zuvor das Haus kaufte und bei einem Generalunternehmer die vollständige Renovierung und einen Anbau beauftragte. Nach einem halben Jahr und Kosten von rund 140.000,- Euro konnte sie mit ihren Kindern einziehen. Doch schon wenig später ist es mit der Ruhe vorbei. Wenn es still wurde, hörte man ein Kratzen in den Wänden. Ihr Sohn berichtete sogar, dass er manchmal nachts von den Geräuschen wach wurde. Dann schlug er gegen die Wand und es war wieder eine Weile ruhig.
Marion B. wendet sich an den Bauunternehmer und will von ihm erfahren, wie die Tiere ins Haus gekommen sein könnten. Er verweist auf offene Türen. Wie die Tiere in den Wandaufbau kamen, erklärt er damit jedoch nicht.
Er behauptet jedoch, korrekt gearbeitet zu haben und beauftragt selbst einen Gutachter. Der kommt allerdings zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach dem Gutachten entspricht der vorhandene Wandaufbau nicht den allgemein anerkannten und gültigen Regeln der Technik. Außerdem zeigt sich, dass die Arbeiter Löcher in den Außenwänden nicht verschlossen haben. Auf diesem Weg konnten die Ratten ins Haus gelangen.
Eigentlich erwartet Marion B. von dem Bauunternehmer, dass er Nachbesserung anbietet, wenn ihm sein eigener Gutachter eine falsche Bauweise bescheinigt. Der Unternehmer bleibt jedoch stur. Marion B. beauftragt einen Rechtsanwalt und verklagt das Unternehmen. Das Landgericht Trier gibt ein weiteres Gutachten in Auftrag, das ebenfalls belegt, dass die Innendämmung an den Außenwänden mangelhaft sei. Der Unternehmer legt gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein.
Auch auf Nachfrage von MARKTCHECK, warum er zwei Gutachten ignoriert, gibt der Bauunternehmer wieder keine Antwort.
Auf das Urteil des für die Revisionsverhandlung nun zuständigen Oberlandesgerichts Koblenz wird Marion B. noch unbestimmte Zeit warten müssen, denn das Gericht teilt mit, dass es überlastet sei. Auf absehbare Zeit gibt es keine Termine.
Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weiß man, dass es nicht nur um Ratten und Mäuse geht. Die Architektin Uta Maria Schmidt berät hier Bauherren und kennt deren schlechte Erfahrungen mit Generalunternehmen. Sie rät dringend dazu, vorzubeugen.
Bei umfangreichen Sanierungen sollte unabhängiger Sachverstand dazu geholt werden. Das bedeutet, dass man die Bauleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur beauftragen muss. Meist verzichten Bauherren darauf jedoch aus Kostengründen. Das Geld sieht die Verbraucherschützerin jedoch gut angelegt, um viele Fehler zu vermeiden.
Marion B. hat sich auf den Bauunternehmer verlassen. Nun lebt sie bereits jahrelang auf einer Baustelle. Immerhin konnte sie sich etwas Geld von Verwandten leihen, um die gröbsten Mängel selbst zu reparieren. Nun wartet sie weiter auf den Gerichtstermin in Koblenz.
Letzte Änderung am: 15.09.2011, 21.00 Uhr