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Fernsehen im SWR

Gewährleistungsansprüche Wenn das neue Dach plötzlich kaputte Ziegel hat

MARKTCHECK-Reporter

aus der Sendung vom Donnerstag, 2.2. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Rolf Z. kauft im Baustoff-Fachhandel Dachziegel und deckt in Eigenleistung sein Dach. Doch kurze Zeit später platzen die Ziegel auf, das gesamte Dach ist beschädigt. Das Material soll er problemlos komplett erstattet bekommen, doch nur einen Teil der Ein- und Ausbaukosten. Ein klarer Fall für MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn.

Ein Mann vor einem Dach, auf dem eine Leiter liegt

Rolf Z. vor dem Dach seines Hauses

Im Sommer 2009 deckt Rolf Z. aus Dürbheim in der Nähe von Villingen-Schwenningen zusammen mit seinem Bruder das Dach seines neuen Hauses. Dafür hat er im Fachhandel Ziegel der Firma Creaton zum Preis von knapp 3.700 Euro gekauft, doch schon kurze Zeit später sind die Ziegel aufgeplatzt.
Er reklamiert beim Fachhändler und ihm wird auch zugesagt, dass er das Material anstandslos ersetzt bekommt. Doch den Arbeitsaufwand für das Neueindecken des Daches will erst mal niemand bezahlen und das sind laut einem Kostenvoranschlag von einem Dachdeckermeister immerhin gut 5.500 Euro.
Der Händler verweist Rolf Z. an den Hersteller, der ihm zuerst 1.500 Euro, dann 2.000 Euro und zum Schluss 2.500 Euro anbietet. Doch Rolf Z. will dem nicht zustimmen - schon gar nicht schriftlich. Er möchte die ganze Summe für die Neueindeckung erstattet bekommen.

Der Händler steht in der Pflicht!

Rolf Z. hat absolut nichts falsch gemacht. Die Ziegel sind von ihm und seinem Bruder zwar in Eigenleistung eingebaut worden, aber fachlich völlig korrekt. Wieso soll er da die Arbeitskosten selber zahlen?

Und im Grunde hat Rolf Z. auch Recht, denn ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt: Auch in Fällen wie diesen, wenn jemand Material selbst einkauft und in Eigenleistung einbaut, muss der Händler nicht nur die beschädigte Ware, sondern unter Umständen auch den Aus- und Wiedereinbau der Ware bezahlen.

BGH stärkt Gewährleistungsansprüche von Käufern
Urteil vom 21. Dezember 2011 (Aktenzeichen VIII ZR 70/08)

Der Händler steht also in der Pflicht und trotzdem lehnt er hier die Übernahme der Kosten ab. Sein Argument ist, dass ja der Dachziegel-Hersteller den Schaden verursacht habe. Doch auch bei der Firma Creaton kommt Rolf Z. nicht wirklich weiter.

MARKTCHECK mischt sich ein!

Jetzt hakt MARKTCHECK beim Baustoffhändler, der Firma Honer in Spaichingen, nach. Auf die Frage von MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn, warum Rolf Z. die Kosten nicht erstattet bekommt, verweist der Geschäftsführer Jan Mattes erneut darauf, dass sie ja nur der Händler und nicht der Hersteller seien. Für ihn handelt es sich eindeutig um einen Mangel, der in der Produktion liegt und vom Hersteller auch sofort eingestanden worden sei. Ferner habe der Hersteller zugesagt, für den Ersatz aufzukommen. Trotzdem ist der Händler der Vertragspartner von Rolf Z. und somit sein Ansprechpartner, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft.

Dachdecker bei der Arbeit

Beim Dachdecken fallen nicht nur Materialkosten an!

Und daher will Axel Sonneborn von ihm wissen, warum die Kosten für die Neueindeckung nicht komplett übernommen werden, obwohl es dazu eine eindeutige Rechtslage gibt.
Der Baustoffhändler erläutert, dass gleich mit dem ersten Reklamationsschreiben auch eine Kostenübernahme-Zusage gegeben worden sei, mit der Gerüstkosten, Arbeitszeiten und Ähnliches abgedeckt werden könnten. Diese habe sich schlussendlich aufgrund der etwas schwierigen Bausituation auf 2.500 Euro belaufen, sei Rolf Z. aber zu wenig gewesen. Ihm ist bewusst, dass diese Summe weniger als die Hälfte von dem Kostenvoranschlag eines Dachdeckermeister ist, begründet das aber damit, dass es immer schwierig sei, eine Eigenleistung zu berechnen.

Kommt es jetzt nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, bliebe Rolf Z. noch die Möglichkeit zu klagen. Doch vorher konfrontieren wir den Hersteller, die Firma Creaton, mit der neuen Rechtsprechung und wollen wissen warum man nur 2.500 Euro angeboten hat? MARKTCHECK gegenüber zeigt man Verständnis für die Situation von Rolf Z., bedauert den Schaden und bietet jetzt die Übernahme aller Kosten an - eine faire Lösung.

Vertragspartner des Käufers ist der Händler
Das ist ein typisches Beispiel dafür, wie schwierig es ist, wenn man ein Vertragsverhältnis hat mit einem Händler (in diesem Fall die Firma Honer) und der eigentlich Verantwortliche für den Schaden der Hersteller ist (in diesem Fall die Firma Creaton). In solchen Fällen sollte man sich auf keinen Fall hin- und herschieben lassen, sondern sein Recht beim Händler einfordern. Und zwar am besten schriftlich! Und zur Not muss man eben auch klagen.

Das bleibt Rolf Z. Dank unseres Einsatzes jetzt erspart. Nachdem wir uns eingeschaltet haben, wird er seinen Schaden komplett ersetzt bekommen. Der Hersteller Creaton übernimmt die gesamte Dachsanierung - also Material und Arbeitsleistung und Rolf Z. hat keinen Ärger mehr damit.

Haftung bei Produktmängeln

MARKTCHECK,  2.2.2012 | 7:09 min

Letzte Änderung am: 02.02.2012, 21.00 Uhr

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