aus der Sendung vom Donnerstag, 15.12.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Was soll man seinen Liebsten zu Weihnachten bloß schenken? Haben unsere Zuschauer in der Vorweihnachtszeit gut aufgepasst, etwa beim Schaufensterbummel? Wir machen den Praxistest mit vier Paaren im Kaufhaus!

Kann es sein, dass es da einen kleinen Unterschied zwischen Männern und Frauen gibt? So in der Richtung: Sie macht das ganze Jahr über kleine dezente Andeutungen, was sie wohl gerne hätte. Und er hat nichts gemerkt, steht am 24. Dezember völlig ratlos da und steuert hilfesuchend die nächste Parfümerie, oder vielleicht auch mal den Juwelier an. Aber: Vielleicht stimmt das alles gar nicht, und viele Frauen empfinden es nur so. Wir machen die Probe in einem Kaufhaus und schicken sowohl die Damen als auch die Herren der Schöpfung unabhängig voneinander los, Geschenke kaufen!
Die Trefferquote war ziemlich dürftig. Und so stellt sich die Frage, kann man die unerwünschten Geschenke nach Weihnachten wieder umtauschen?

Der Umtausch intakter Ware ist reine Kulanz des Verkäufers. Manche Unternehmen garantieren zu Weihnachten jedoch besondere Rücknahmefristen. Ansonsten können Sie sich solche Rücknahmezusagen auch schriftlich geben lassen.
Lehnt ein Verkäufer den Umtausch ab, haben Kunden ohne Sondervereinbarungen schlechte Karten. Eine Ausnahme sind dabei Waren, die über das Internet bestellt wurden. Diese können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.
Etwas völlig anderes gilt, wenn sich das Weihnachtsgeschenk als defekt entpuppt. Dann gilt eine zweijährige Mängelhaftung. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist. Reklamation ist übrigens auch ohne Kassenbon möglich. Allerdings müssen Sie dann den Kauf und das Datum beweisen. Das kann man beispielsweise mithilfe eines Zeugen.
Bei Umtausch und Reklamation gilt, melden Sie sich so schnell wie möglich, am besten noch vor Silvester.
Letzte Änderung am: 15.12.2011, 21.00 Uhr