MARKTCHECK-Top 3
aus der Sendung vom Donnerstag, 10.11.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Wenn im Supermarkt der kleine Hunger kommt! Auf dem Weg zur Kasse einen Schokoriegel verputzen und dann mit der leeren Verpackung zahlen - kann das erlaubt sein? Oder werden wir damit womöglich zu Dieben? Das und mehr in den MARKTCHECK-Top 3 "Einkaufs-Irrtümern".

Heruntergefallene Gläser oder umgestürzte Regale - wer im Supermarkt etwas kaputt macht, der muss dafür auch gerade stehen. Und wenn der Supermarktbesitzer das so gut wie nie einfordert, dann ist das reine Kulanz! Wer aber etwas grob fahrlässig kaputt macht, kann darauf wohl kaum hoffen.

Kunden dürfen Verpackungen nicht einfach öffnen - dem angegebenen Gewicht muss man wohl oder übel vertrauen. Kosten darf die Verpackung allerdings nichts -Pappschale, Plastiktüte und Co. müssen beim Wiegen abgezogen werden.

Ware gehört bis zum Bezahlen an der Kasse dem Supermarktbesitzer. Naschen im Supermarkt ist deshalb also eigentlich verboten. Solange man jedoch glaubhaft versichern kann, dass man bezahlen will, wird in der Regel nichts passieren. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Diebstahl ist hingegen das Probieren von Trauben und anderem Obst. Wer erwischt wird, erntet meist böse Blicke. Strenggenommen kann es vom Supermarktbesitzer aber ein Hausverbot geben. Und er könnte wegen Diebstahls sogar die Polizei rufen.
Letzte Änderung am: 06.11.2011, 16.35 Uhr