aus der Sendung vom Donnerstag, 20.10.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Ein wunderschönes Haus in einer malerischen Landschaft - das fotografiert jeder Urlauber gerne. Was ist aber, wenn diese Fotos von einer Firma für eine Werbekampagne verwendet werden - ohne Zustimmung der Hauseigentümer und ohne Bezahlung? MARKTCHECK ist einem Fall nachgegangen.
Christa S. hat ein Haus im Schwarzwald. Ein 200 Jahre altes Familienerbstück - idyllisch gelegen, denkmalgeschützt. Es prangt außerdem auf den Produkten der Firma Schwarzwaldhof - als Werbelogo.
Als Christa S. herausfindet, wo ihr Haus überall abgebildet wird, ist sie schockiert: Es ist prominent auf den Produkten der Firma Schwarzwaldhof, auf LKWs, am Werksverkauf, auf Messen, in Werbeprospekten, im Internet und natürlich an der Firmenzentrale im Schwarzwald zu sehen. Ein Einverständnis hat sie dafür nie gegeben und sie hätte nie für möglich gehalten, dass eine Firma mit ihrem Haus wirbt. Das kann nicht rechtens sein, glaubt sie.
Anderes Gebäude - gleiches Problem. Fachanwalt für Urheberrecht Christian Czychowski hat in einem ähnlichen Streit die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten vertreten. Sie verwaltet das Schloss Sanssouci in Potsdam. In dem Prozess ging es um die gewerbliche Nutzung von Fotos des Schlosses, die ohne Genehmigung aus dem Schlosspark gemacht wurden. Der Fall ging sogar bis zum Bundesgerichtshof. Danach ist die gewerbliche Verwertung von Aufnahmen nur mit Zustimmung des Eigentümers gestattet. Doch der entscheidende Punkt ist: Das Foto muss vom Grundstück des Hausbesitzers aus gemacht worden sein. Nur dann kann man die gewerbliche Nutzung verbieten. Das zu beweisen ist aber gar nicht so einfach.
Eine bittere Einschränkung für Christa S. Sie darf die Verwertung nicht verbieten und erhält auch keine finanzielle Vergütung. Vor Gericht hat sie nämlich eine Schlappe einstecken müssen, weil sie nicht eindeutig beweisen konnte, dass das Foto von ihrem Grundstück gemacht wurde. Schwarzwaldhof wirbt deswegen weiterhin mit dem Foto ihres hübschen, idyllischen Schwarzwaldhauses - mit richterlicher Rückendeckung. So ist es generell, weiß Anwalt Czychowski, wenn ein Foto von einem Standpunkt außerhalb des Grundstücks aufgenommen wurde, kann damit alles gemacht werden.
Ähnliches gilt übrigens auch für Bilder, die 2011 von Microsoft aufgenommen werden. Genauso wie Google 2010, fotografiert auch Microsoft die Straßenzüge Deutschlands ab und veröffentlicht sie im Netz. Da die Bilder von der öffentlichen Straße aus gemacht worden sind, kann man die Veröffentlichung nur schwer verhindern. Die einzige Möglichkeit bietet das so genannte Persönlichkeitsrecht. Denn die Bilder geben eine Menge persönliche Informationen preis: Wer wohnt in einem Gebäude, wie sieht das Gebäude aus, an welcher Straße liegt es, was ist in der Umgebung? Deswegen räumen die Konzerne Google und Microsoft die Möglichkeit zum Widerspruch ein. Sie verpixeln dann einzelne Häuser.
Die Firma Schwarzwaldhof ist aber im Recht, muss nichts verpixeln. Sie darf weiter mit dem Haus von Christa S. werben. Vor der Kamera wollte man sich nicht äußern. Trotz des juristischen Erfolgs. Mit Bildern, die außerhalb eines Grundstücks gemacht werden, kann man also sehr viel mehr machen, als viele landläufig glauben. Das weiß jetzt auch Christa S. Sie geht leer aus und kann sich nicht mal gegen die Nutzung des Fotos wehren. Was ihr bleibt, ist nur ihr idyllisches Schwarzwaldhaus.
Letzte Änderung am: 18.10.2011, 15.18 Uhr