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Schmuck-Diebstahl Hausratversicherung zahlt nicht

aus der Sendung vom Donnerstag, 13.10.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Wertvollen Schmuck sollte man nicht zu Hause herumliegen lassen, das ist bekannt. Aber im Tresor müsste er doch sicher verwahrt sein und vor allem versichert? Doch selbst wenn man einen Safe hat, finden Versicherungen Gründe, warum sie nach einem Einbruch den Schaden nicht voll zahlen wollen.

Sonntagabend schlagen die Einbrecher bei Marie-Luise und Werner T. zu. Die Hausbesitzer sind im Urlaub. Schmuck und Wertsachen für mehr als 40.000,- Euro werden gestohlen, obwohl alles im Safe eingeschlossen war.

Versicherung kürzt Entschädigung

Besonders schlimm ist für das Ehepaar, dass der ererbte Familienschmuck weg ist. Sie melden den Schaden sofort ihrer Hausratversicherung. Doch einen Monat später kommt ein neuer Schock: Die Versicherung zahlt nur rund 20.000,- Euro. Das ist laut Juwelier weniger als die Hälfte des eigentlichen Wertes.

Tresor zu leicht

Die Begründung der Sparkassen-Versicherung: Der Safe, den die Einbrecher mitgenommen haben, sei nicht schwer genug gewesen, 75 Kilogramm statt 200 Kilogramm. Deshalb sei der Schmuck nur bis 20.000,- Euro versichert.

Hintergrund: Je schwerer der Safe, desto sicherer. Allerdings hört das Ehepaar von der Klausel zum ersten Mal, obwohl sie bei Vertragsabschluss die Deckungssumme eigens auf 40.000,- Euro erhöht hatten, nachdem Marie- Luise T. wertvollen Schmuck ihrer Mutter geerbt hatte. Zum materiellen Schaden kommt hier der Verlust von unersetzlichen Erinnerungsstücken.

Klausel im Kleingedruckten

Doch die Sparkassen-Versicherung beruft sich auf eine Klausel im Kleingedruckten. Da heißt es: Ist der Safe nicht mindestens 200 Kilogramm schwer, ist der Versicherungsschutz etwa bei Schmuck auf 20.000,- Euro begrenzt.

Hätte sie darüber der Versicherungsvermittler nicht aufklären müssen, zumal sie die Versicherungssumme extra erhöht hatten? Werner T. erinnert sich, dass über den Schmuck ausführlich gesprochen wurde. Er hätte erwartet, dass die Anforderungen für die Aufbewahrung erläutert werden. Werner T. hätte einen großen Safe angeschafft, wenn er von der Bedingung gewusst hätte.

Teurer, schwerer Safe

Doch wer kauft ansonsten schon solch einen schweren Safe? Wir fragen in einem Tresorfachgeschäft in Mainz nach und erfahren: Ein Safe mit mehr als 200 Kilogramm kostet mindestens 1.500,- Euro und ist daher den meisten zu teuer. Acht von zehn Kunden greifen wegen des Preises und auch aus Platzgründen zu kleineren Tresoren.

Das heißt, trotz Safe sind viele Verbraucher nicht voll abgesichert. Bei Bargeld gilt: Bei Modellen unter 200 Kilo ersetzt die Sparkassen-Versicherung nur maximal 1.000,- Euro. Das ist eine Klausel, die auch andere Versicherer verwenden.

Aussage gegen Aussage 

Die Versicherung behauptet, ihr Mitarbeiter habe gar nicht auf die Klausel hinweisen müssen. Denn angeblich habe er weder gewusst, dass es sich bei den Wertsachen um Schmuck handelt, noch wo dieser aufbewahrt wird. Es steht Aussage gegen Aussage.

Das Ehepaar wendet sich an eine Rechtsanwältin. Für sie liegt der Fehler eindeutig beim Versicherungsvermittler. Bei der wesentlichen Erhöhung der Versicherungssumme hätte der Vermittler dafür sorgen müssen, dass der entsprechende Versicherungsschutz auch tatsächlich im Ernstfall greift.

Beratungsprotokoll als Beweis

Für neuere Policen seit 2007 gilt: Vermittler müssen ein Beratungsprotokoll anfertigen. Das dient als Nachweis, dass Versicherte über wichtige Klauseln beraten worden sind. Als das Ehepaar den Vertrag abgeschlossen hat, war ein Beratungsprotokoll noch nicht vorgeschrieben. Deshalb haben sie jetzt ein Beweisproblem.

Ärger mit der Hausratpolice haben viele. Nach einer Umfrage der Zeitschrift Finanztest waren über ein Drittel der Versicherten unzufrieden mit ihrer Hausratversicherung, vor allem wegen verschleppter Zahlungen und miesem Service.

Wir konfrontieren die Sparkassen-Versicherung mit unserem Fall. Sie antwortet lapidar: „Ein Beratungsverschulden unseres Außendienstmitarbeiters sehen wir … nicht.“

Damit will sich das Ehepaar nicht abfinden. Die beiden klagen jetzt vor Gericht gegen die Sparkassen-Versicherung.

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Letzte Änderung am: 11.10.2011, 11.34 Uhr

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MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
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