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Pflegende Angehörige Was bringt die Familienpflegezeit?

aus der Sendung vom Donnerstag, 3.11.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

1,7 Millionen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Für die Betroffenen oft ein großes Stück Lebensqualität. Für die pflegenden Angehörigen ist die Belastung jedoch hoch, insbesondere, wenn sie noch im Berufsleben stehen. 2012 soll die sogenannte Familienpflegezeit eingeführt werden. Aber ob das tatsächlich hilft?

Den morgendlichen Gang ins Bad schafft Ursula S. nur mit der Hilfe ihres Mannes. Die heute 63-jährige erlitt vor fünf Jahren eine Hirnblutung. Die Ärzte mussten notoperieren und sie in ein künstliches Koma versetzen. Nach drei Wochen versuchten sie vergeblich, sie aufzuwecken. Schließlich teilen sie ihrem Mann mit, dass man nichts mehr für sie tun könne. Daraufhin wurde sie in eine Früh-Reha verlegt, die auch Koma-Patienten betreut.

Vom Komapatienten zum Dauerpflegefall

Ein halbes Jahr später konnte sich Ursula S. noch immer nicht bewegen. Ein Dauerpflegefall, doch für ihren Mann war klar: In ein Pflegeheim sollte sie nicht. Er holte seine Frau nach Hause und brachte ihr sogar wieder bei, die Beine zu benutzen.

Lösung: Heimarbeitsplatz

Hans-Joachim S. war zunächst ratlos, wie er das bewältigen sollte. Doch bei seinem Arbeitgeber, dem Bundeskriminalamt, traf er auf Verständnis für seine schwierige Situation. Mit dem Vorgesetzten sprach er über Teilzeit oder Halbtagsarbeit. Gemeinsam entschlossen sie sich für einen Heim-Arbeitsplatz. Hans-Joachim S. kann von zu Hause aus per Internet mit dem Computer arbeiten.

Verschnaufpause Tagespflege

Zwei Mal die Woche muss Hans-Joachim S. aber doch ins Büro. Dann bringt er seine Frau in die Tagespflege. Die Betreuung dort kostet 60,- Euro am Tag, zwei Drittel der Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ihr Mann weiß sie gut untergebracht. Zum einen wird sie zuverlässig versorgt, zum anderen auch noch gefördert. Ursula S. nimmt an einem Kunstprojekt teil: Senioren und Kinder entwickeln hier zusammen ein Gemeinschaftsbild. Nach sechs Stunden holt Hans-Joachim S. seine Frau wieder ab. Die Hauspflege konnte er sich nur leisten, weil er seinen Job behalten hat, bei voller Bezahlung.

Familienpflege nimmt zu

Menschen wie Hans-Joachim S., die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, soll es künftig mehr geben. Denn der Mangel an Betreuungsplätzen ist absehbar.  Ein Problem, das sich in den kommenden Jahren sogar noch verschärfen wird. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamts wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf über drei Millionen steigen.

Familienpflegezeit ohne finanzielle Einbußen

Um das Dilemma zu lösen, hat die Bundesregierung vor kurzem ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet. Es sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang reduzieren können - ohne allzu große finanzielle Einbußen.

Beispiel: Während der Pflegephase reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um die Hälfte, bekommt dafür aber 75 Prozent seines Lohns. Anschließend arbeitet er wieder voll - bekommt aber weiterhin nur 75 Prozent - so lange, bis das Konto wieder ausgeglichen ist.

Kritik am Familienpflege-Gesetz

Eine schöne Rechnung, zumindest auf dem Papier. Doch es hagelt Kritik von allen Seiten. Unternehmerverbände kritisieren das Gesetz als zu bürokratisch.

Das sehen die Sozialverbände anders. Sie kritisieren das Gesetz aber auch, weil es ihnen nicht weit genug geht. Sie fordern, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Familienpflegezeit zu gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nämlich bislang nicht.

Familienpflegezeit keine Dauerlösung

Auch Hans-Joachim S. sieht in der neuen Regelung keine Verbesserung. Sein Problem würde die Familienpflegezeit nicht lösen. Das neue Gesetz nutzt nämlich nur begrenzte Zeit und hilft bei Dauerpflegefällen nur vorübergehend.

Hans-Joachim S. pflegt seine Frau jetzt schon seit mehr als vier Jahren. Für sie ist es beruhigend zu wissen, dass ihr Mann für sie da ist. So lange, wie sie ihn braucht.

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduzieren und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit erhalten pflegende Angehörigen trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.


Pflegende Angehörige

MARKTCHECK,  3.11.2011 | 4:58 min

Letzte Änderung am: 03.11.2011, 21.00 Uhr

Pflegende Angehörige

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MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
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