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Fernsehen im SWR

Online-Banking Betrug im Netz

aus der Sendung vom Donnerstag, 28.7.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Betrug bei Online-Bankgeschäften im Internet steigt drastisch an. Rund 17 Millionen Euro, so wird geschätzt, konnten Kriminelle allein im Jahr 2010 erbeuten. Nirgends sonst steigt die Kriminalität so sehr an. Die Täter scheinen den Opfern dabei immer einen technischen Schritt voraus.

Ein Mann am Computer

Als Andreas T. den Kontostand im Online-Banking kontrolliert, fällt ihm sofort auf, dass Unbekannte innerhalb von einer Woche knapp 9.000,- Euro vom Familienkonto abgeräumt haben. Doch wie konnte so etwas passieren?

Raffinierte Methoden

Internetbetrüger haben zugeschlagen. Ihre Methoden werden immer raffinierter. Sie schleusen über Anhänge in E-Mails und über gefälschte Seiten im Netz Programme ein, die fremde Computer ausspionieren.
Beim IT-Experten Georg Borges von der Universität Bochum landen solche Fälle fast täglich. Er warnt besonders vor so genannten Trojanern und erklärt deren besondere Gefährlichkeit. Trojaner treiben im Hintergrund, also für den Nutzer unbemerkt, ihr Unwesen. Außerdem könne sich der Computernutzer nicht vollständig dagegen schützen und jeder Opfer eines Trojaner-Angriffs werden, so der Experte.

Opfer eines solchen Trojaner-Angriffs wurde offenbar auch der Computer von Andreas T. und seiner Frau. Sie lassen ihre Konten sperren, gehen zu ihrer Bank, der Sparkasse Bonndorf im Hochschwarzwald. Bei dem Gespräch, zu dem die Familie eingeladen ist, teilt der Mitarbeiter des Geldinstituts mit, dass die Bankkunden keine Schuld an dem Vorfall tragen. Sie bekämen ihr gesamtes Geld zurück.

Keine schriftliche Zusicherung

Die Zusage des Bankmitarbeiters gibt es jedoch nur mündlich. Wenige Tage später kommt eine schriftliche Stellungnahme der Sparkasse. Nun will die Bank statt des gesamten Schadens nur noch 2.940,- Euro erstatten, 60,- Euro Bearbeitungsgebühren inklusive. Eine Begründung gibt es erst auf Nachfrage am Telefon. Angeblich hätten die Pin-Nummer und die Tan-Liste frei herumgelegen oder bei den betroffenen Bankkunden sei eingebrochen worden. Doch Andreas T. ist sicher, dass niemand Zugang zu den Bankdaten hatte und es keinen Einbruch gab.

Veraltete Sicherheit

Handy vor Geldautomat

Außerdem benutzen Andreas T. und seine Frau für das Online-Banking noch die veralteten Tan-Listen. Die meisten Banken haben bereits auf sicherere Methoden umgestellt. Dabei werden die Transaktionsnummern (Tan) für die Überweisung per SMS auf das Mobiltelefon gesendet oder man ermittelt sie mit einem speziellen Generator direkt am Bildschirm.
Die Sparkasse Bonndorf macht zwar auf ihrer Internetseite auf diese neuen Methoden aufmerksam, informiert allerdings Andreas T. und seine Frau nicht darüber, weder telefonisch noch per Post.
Wenn ein Geldinstitut jedoch Verfahren anbietet, die nicht alle aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen, steht es im Schadensfall schlecht da. Der IT-Experte Georg Boorges erklärt dazu, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt, wenn sie das veraltete Pin/Tan-Verfahren anbietet. Das bestätigt auch ein Urteil des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 26 U 159/09). Auch bei einem Verschulden des Kunden muss die Bank zumindest den größeren Teil des Schadens tragen, erklärt der Experte.
Außerdem steht die Sparkasse in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Bankkunde seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Andreas T. hatte jedoch den Computer mit einem aktuellen Virenprogramm geschützt und das reiche nach der Rechtsprechung aus.

Auch auf Nachfrage will sich die Sparkasse Bonndorf nicht äußern und erklärt nur, dass in der Filiale saubere und geordnete Verhältnisse herrschen. Warum das Geldinstitut die Fragen nicht beantwortet, bleibt offen.
Andreas T. und seine Frau haben gute Erfolgschancen, ihr Geld wieder zu bekommen. Dafür müssen sie allerdings klagen. Sie wollen sich aber auf jeden Fall eine andere Bank suchen und zukünftig wieder ganz ohne Online-Banking alles am Schalter erledigen.


Bei Streitigkeiten mit Ihrem Geldinstitut können Sie sich an einen Ombudsmann wenden - Beispiele:

Online-Banking

MARKTCHECK,  28.7.2011 | 5:48 min

Letzte Änderung am: 28.07.2011, 21.00 Uhr

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MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
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